Wie die Gemeinde Hitzkirch angibt, vollzieht sie den nächsten Schritt in der Dienstleistungsdigitalisierung und Datenschutzgesetz-Anpassung per 1. Januar 2024.
Gemeindehaus Hitzkirch.
Gemeindehaus Hitzkirch. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Das Bauamt Hitzkirch vollzieht den nächsten Schritt in der Digitalisierung der Dienstleistungen und der Anpassung des Datenschutzgesetzes.

Per 1. September wird es auch im Baubewilligungsprozess Veränderungen und Vereinfachungen für die Gesuchsstellenden geben.

Seit dem Frühsommer ist das neue Baugesuchsformular des Kantons Luzern in Kraft.

Baueingabeunterlagen

Mit dem neuen Baugesuchsformular wird das Bauamt der Gemeinde Hitzkirch per 1. Januar 2024 die Planunterlagen nur noch elektronisch und in einfacher Ausfertigung in Papierform einfordern.

Die Unterschriften werden auf dem vom Kanton Luzern ebenfalls neu erstellten «Unterschriftenblatt» zusammengefasst; demnach werden die Unterschriften auf den Planunterlagen zukünftig hinfällig.

Sofern das Bauamt für den Verfahrensablauf zusätzliche Plansätze benötigt, werden die Gesuchsteller entsprechend informiert.

Eine Rücksprache mit dem Bauamt vor Einreichung des Gesuches ist daher zu empfehlen.

Hinweise für Planverfasser

Die eingereichten Planunterlagen müssen alle auf dem Unterschriftenblatt aufgeführt sein. Dokumente und Pläne, welche nicht aufgeführt sind, müssen separat unterzeichnet werden.

Werden zusätzliche Unterlagen nachgereicht, müssen diese vom Gesuchsteller, Planverfasser sowie Grundstückeigentümer unterzeichnet werden, da ein zusätzliches Unterschriftenformular aktuell noch nicht erstellt werden kann.

Verschlüsselte Publikationen

Aufgrund des neuen Datenschutzgesetzes muss das Bauamt der Gemeinde Hitzkirch die öffentlichen Publikationen der Baugesuche per 1. Januar 2024 verschlüsseln.

Das Gesetz verlangt, dass gemäss Paragraf 58 der Planungs- und Bauverordnung eine datenschutzkonforme Publikation des Baugesuches eingerichtet wird.

Zukünftig wird die Gemeinde Hitzkirch nur noch den Ort und den Gesuchsteller öffentlich publizieren.

Die Planunterlagen können mittels einer Authentifizierung per SMS eingesehen werden. Gerne wird das Bauamt zu gegebener Zeit eine Anleitung auf der Website zur Verfügung stellen.

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