Hitzkirch erinnert an Wildschaden-Verhütungsmassnahmen
Wie die Gemeinde Hitzkirch mitteilt, sind die Massnahmen zur Verhütung von Wildschaden bis Ende Februar 2024 mit Eingabe an Gemeinderat einzureichen.

Massnahmen zur Verhütung von Wildschaden sind rechtzeitig bis Ende Februar 2024 zu beantragen – Eingabe an Gemeinderat ist vorgängig erforderlich.
Die Gemeinde zahlt unter festgelegten Bedingungen Beiträge an Grundeigentümer von landwirtschaftlichen Kulturen und Wald für Massnahmen zur Verhütung von Wildschaden.
Dazu ist für jedes Jagdrevier eine Revierkommission gewählt, welche nach den Vorschriften einer kantonalen Verordnung Leistungen erbringt und die Einhaltung der gesetzlichen Auflagen überwacht.
Gesuche sind vor Erstellung der Wildschutzmassnahme einzureichen
Sofern die Einwohner solche Beiträge beantragen wollen, bittet die Gemeinde zu beachten, dass die Gesuche bei der zuständigen Gemeinde einzureichen sind und ein Augenschein der Revierkommission vorzunehmen ist.
Das Gesuch, welches sich auf der Webseite der Gemeinde Hitzkirch unter Beitrag Wildschutz befindet, ist jeweils vor Erstellung der Wildschutzmassnahme und bis spätestens Ende Februar 2024 einzureichen.
Später eingereichte Gesuche dürfen im laufenden Kalenderjahr nicht mehr berücksichtigt werden.