Wie die Gemeinde Hochdorf mitteilt, sind zwei umweltrelevante Gemeindeinitiativen vom Bundesgericht bestätigt worden, doch der Gemeinderat hat Gegenvorschläge.
Gemeindeverwaltung Hochdorf.
Gemeindeverwaltung Hochdorf. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die zwei Gemeindeinitiativen «Hochdorf heizt erneuerbar – ab 2030 erst recht» und «Hochdorf ist bereit für emissionsfreie Fahrzeuge» sind vom Bundesgericht am 3. Mai 2023 für gültig erklärt worden.

Der Gemeinderat hat nach Vorliegen der Urteilsbegründung des Bundesgerichtes die beiden Gemeindeinitiativen inhaltlich behandelt und nimmt dazu Stellung.

Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten, die Initiative «Hochdorf heizt erneuerbar – ab 2030 erst recht» abzulehnen.

Die Kosten- und Entschädigungsfolgen für eine Umsetzung und den nötigen Vollzug der Initiative ab 2030 erachtet der Gemeinderat als zu kurzfristig bemessen und zu hoch.

Gemeindepräsidentin: Hochdorf ist bereits auf dem richtigen Weg

Der Gegenvorschlag sieht vor, dass ab dem Jahr 2040 in allen Zonen nur noch Heizsysteme mit dem Betrieb erneuerbarer Energien zulässig sind.

Die geforderte Entschädigungspflicht des Bundesgerichtes wird bei Annahme der Initiative oder des Gegenvorschlags mit einer Restwertentschädigung per Stichtag geregelt.

Bereits heute gibt die Gemeinde Hochdorf die Wärmeerzeugung mittels erneuerbarer Energie bei Erneuerung oder Ersatz des Heizsystems vor.

«Mit der Annahme des Gegenvorschlages des Gemeinderates zur Initiative ‹Hochdorf heizt erneuerbar› am 27. November 2022 wurde dieses Grundanliegen geregelt. Somit ist Hochdorf bereits auf dem richtigen Weg», sagt Gemeindepräsidentin Lea Bischof-Meier.

Förderung statt Zwang

Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten, die Initiative «Hochdorf ist bereit für emissionsfreie Fahrzeuge» abzulehnen und stattdessen Anreize zu schaffen.

«Wir verfolgen den Ansatz der Förderung statt Zwang», so die Gemeindepräsidentin.

Demnach sollen in den kommenden drei Jahren Fördergelder in der Höhe von jährlich 50'000 Franken budgetiert werden, die bei bestehenden Bauten die nachträgliche Installation der Grundvoraussetzung für das Laden von Elektrofahrzeugen fördern.

Gemäss Lea Bischof-Meier könne die Initiative die Gemeindefinanzen belasten: «Die Zumutbarkeit des Zwanges der Initiative, welche das Bundesgericht offenlässt, beziehungsweise deren Kostenfolge, ist nicht abschätzbar».

Gemeinderat sieht Umsetzung als schwierig

Der Gemeinderat erachte die Umsetzung und den Vollzug in der Praxis als schwierig und den Verwaltungsaufwand als unverhältnismässig.

Bereits heute fördert der Kanton Luzern die Basisinfrastruktur in bestehenden Mehrparteiengebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten mit einem Förderbeitrag von 400 Franken pro Parkplatz.

Die Gemeinde Hochdorf beabsichtigt, weitere Fördergelder von 300 Franken pro Parkplatz zu vergüten, unabhängig, ob für Einfamilienhäuser oder Mehrparteiengebäude.

Der Verwaltungsaufwand soll sich geringhalten und an der kantonalen Lösung orientieren. Die Stimmberechtigten entscheiden am 26. November 2023 an der Urne.

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