Der Gemeinderat Hitzkirch hat eine öffentliche Stellungnahme zur Teilrevision des kantonalen Richtplans zum Thema Windenergie eingereicht.
Der Landweg in Hitzkirch.
Der Landweg in Hitzkirch. - Nau.ch / Simone Imhof
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Wie die Gemeinde Hitzkirch mitteilt, beabsichtigt der Kanton Luzern mit einer vorgezogenen Teilrevision zum Thema Windenergie die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für Windenergieanlagen.

So sollen der Ausbau der Windenergienutzung im Kanton vorangetrieben und das Energiesystem schrittweise auf erneuerbare Energiequellen ausgerichtet werden.

Die dafür notwendigen Planungsunterlagen lagen zwischen dem 29. November 2022 und dem 27. Januar 2023 öffentlich auf.

Alle Interessierten konnten während dieser Auflagefrist dazu Stellung nehmen.

Hitzkirch ist durch zwei Windenergiegebiete von der Planung betroffen

Die Gemeinde Hitzkirch ist durch die zwei vorgesehenen Windenergiegebiete Lindenberg und Erlosen direkt von dieser Planung betroffen.

Der Gemeinderat hat eine öffentliche Stellungnahme zur Teilrevision des Richtplanes eingereicht.

Grundsätzlich wird der Ausbau der Windenergie unterstützt, sofern deren Nutzung landschafts- und gesellschaftsverträglich ist und die Auswirkungen der Anlagen regional beurteilt werden.

Der Schutz des Grundwassers hat für den Gemeinderat oberste Priorität

Der Zielkonflikt zwischen der Gewinnung erneuerbarer Energie und dem Landschaftsschutz sowie den gesellschaftlichen Interessen ist dem Gemeinderat bewusst.

Daher setzt er sich für eine konsensorientierte Lösung dieses Zielkonfliktes ein und zielt auf eine bessere Verträglichkeit und Eingliederung von Windenergieanlagen ab.

Höchste Priorität hat für den Gemeinderat der Schutz des Grundwassers.

Der Gemeinderat fordert eine Verbesserung der regionalen Zusammenarbeit

Darüber hinaus beinhaltet die Stellungnahme Forderungen, die zu einer möglichst hohen Verträglichkeit und Akzeptanz von Windenergieanlagen beitragen sollen.

Wesentliche Inhalte sind die Verbesserung der regionalen Zusammenarbeit und die Wahrung von demokratischen Prozessen.

Aufgrund der zusätzlichen Belastung, die von Windenergieanlagen ausgeht, sind erhöhte Anforderungen an die Mitwirkung der Bevölkerung zu stellen.

Sollten Windenergieanlagen gebaut werden, müssen die Projektinitianten einen Beitrag zum regionalen Landschafts- und Naturschutz leisten.

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