Wie die Gemeinde Hochdorf schreibt, plant die kantonale Denkmalpflege im Jahr 2024 eine Überprüfung und Anpassung des Bauinventars auf dem Gemeindegebiet.
Das Ortszentrum der Gemeinde Hochdorf.
Das Ortszentrum der Gemeinde Hochdorf. - Nau.ch / Simone Imhof
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Das kantonale Bauinventar dokumentiert und bewertet die historisch bedeutenden Bauten und Objekte in allen Gemeinden des Kantons.

Seit Abschluss der Erstinventarisation hat sich das Bauinventar als wichtiges Planungsinstrument für die kommunalen und kantonalen Verwaltungsstellen bewährt und dient als Grundlage für allfällige Umsetzungen in der Nutzungsplanung.

Das Inventar optimiert auch die Zusammenarbeit zwischen den Behörden im Bewilligungsverfahren und erhöht für die Eigentümer die Planungssicherheit.

Das Inventar ist im kantonalen Geoportal verfügbar

Am 1. Oktober 2011 wurde das kantonale Bauinventar der Gemeinde Hochdorf formal in Kraft gesetzt.

Sämtliche vom Eintrag betroffenen Eigentümer wurden im September 2011 angeschrieben und über die Rechtswirkung des Bauinventars informiert.

Das rechtskräftige Bauinventar kann auf der Gemeindeverwaltung Hochdorf und bei der Dienststelle Hochschulbildung und Kultur, Abteilung Denkmalpflege und Archäologie eingesehen werden.

Das Inventar ist auch im Geoportal des Kantons abrufbar.

Regelmässige Überprüfung alle zehn Jahre

Die rechtlichen Grundlagen sehen vor, dass das Bauinventar in der Regel gemeindeweise alle zehn Jahre gesamthaft überprüft und nötigenfalls angepasst wird.

Die kantonale Denkmalpflege beabsichtigt, dies im Frühjahr 2024 für die Gemeinde Hochdorf vorzunehmen.

Anpassung der Einstufung bei Bedarf

Bei der Nachführung werden sämtliche Einträge im Inventar auf ihre Aktualität hin überprüft.

Die Erkenntnisse dieser Überprüfung und allfällige Korrekturen werden ins Inventar übertragen. Sofern fachlich angezeigt, erfolgt eine Anpassung der Einstufung.

Ersetzte oder aufgrund von Veränderungen nicht mehr schutzwürdige Gebäude werden aus dem Inventar gestrichen.

Aufnahme neuer Objekte ins Inventar

Eine Begehung vor Ort ist nur bei den Bauten vorgesehen, die eine bauliche Veränderung erfahren haben, bei denen eine Anpassung der Einstufung auf Grund neuer Erkenntnisse geprüft wird oder die neu ins Inventar aufgenommen werden.

Diese Arbeiten werden durch Mitarbeitende der kantonalen Denkmalpflege ausgeführt.

Dabei wird die Liegenschaft besichtigt und die fotografischen Aufnahmen werden aktualisiert.

Falls die Mitarbeitenden das Grundstück betreten müssen, werden sie sich an der Haustür melden.

Besichtigung von Gebäuden nur von aussen

Wie bei der Erstinventarisation ist vorgesehen, dass die Bauten in der Regel nur von aussen besichtigt und beschrieben werden.

Es ist jedoch möglich, dass bei fachlich begründeten Hinweisen und mit dem Einverständnis der Eigentümerschaft auch eine Begehung der Innenräume vorgenommen werden kann.

Diejenigen Eigentümer, die eine Mitbeurteilung der Innenräume wünschen, wenden sich direkt an die kantonale Denkmalpflege zur Vereinbarung eines Termins.

Betroffenen Eigentümer werden über Änderungen informiert

Sobald die Nachführung des Bauinventars erfolgt ist, wird das Resultat dem Gemeinderat Hochdorf vorgestellt.

Zudem werden die Eigentümer informiert, deren Bauten und Objekte von einer Änderung betroffen sind oder neu eingestuft werden.

Nach Abschluss aller Arbeiten werden die Änderungen in Kraft gesetzt.

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