Jahresrechnung 2021 in Bubikon schliesst positiv ab
Wie die Gemeinde Bubikon mitteilt, verzeichnet die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Bubikon ein Plus von 2,7 Millionen Franken.

Ursprünglich hatte der Gemeinderat für 2021 einen Aufwandüberschuss von rund 808‘000 Franken budgetiert. Die Erfolgsrechnung 2021 schliesst bei einem Nettoaufwand von 43‘437‘701 Franken und einem Nettoertrag von 46‘164‘389 Franken, mit einem Ertragsüberschuss von 2‘726‘688 Franken ab. Das positive Ergebnis kommt vor allem aufgrund von wesentlich tieferen Kosten im Bereich Soziale Sicherheit und Mehreinnahmen aus Einkommenssteuern natürlicher Personen im Rechnungsjahr zustande.
Die grössten Investitionen in Verwaltungsvermögen wurden in den Bereichen Verkehr, Umweltschutz und Raumordnung sowie Bildung getätigt. Es waren Netto-Investitionen von 2‘908‘500 Franken budgetiert. Die Investitionsrechnung 2021 schliesst mit einem Ausgabenüberschuss von 1‘815‘142,25 Franken ab. Somit hat die Gemeinde circa 62,4 Prozent der geplanten Netto-Investitionen getätigt.
Aufgrund der Covid19-Pandemie hat der Gemeinderat verschiedene Sparmassnahmen ergriffen. Es wurden beispielsweise mehrere Investitionsprojekte zurückgestellt, was zu tieferen Abschreibungen in der Erfolgsrechnung führte. Zum Teil wurden geplante Veranstaltungen komplett abgesagt. Auch Klassenlager und Exkursionen fanden im Jahr 2021 im wesentlich geringeren Umfang statt. Diese Umstände führten zu einer Entlastung des Steuerhaushaltes. Das Eigenkapital beläuft sich per 31. Dezember 2021 auf rund 18‘325‘163 Franken.
Die Nettoschuld pro Einwohner ist im 2021 um 506 Franken auf 1345 Franken pro Kopf gesunken. Der detaillierte Auszug der Jahresrechnung 2021 mit dem Beleuchtenden Bericht kann ab dem 6. Mai 2022 der Webseite der Gemeinde oder der Aktenauflage für die Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2022 entnommen werden.
Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2022
Für die Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2022 sind als Traktanden die Jahresrechnung 2021 vorgesehen und allfällige Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz.