Wie die Gemeinde Dürnten mitteilt, hat die Gemeindeversammlung am 1. Dezember 2022 einige Beschlüsse gefasst. Ein Schriftlicher Rekurs kann erhoben werden.
Gemeindeverwaltung Dürnten (ZH).
Gemeindeverwaltung Dürnten (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Gemeindeversammlung hat am 1. Dezember 2022 einige Beschlüsse gefasst. Das Budget 2023 und die Festsetzung des Steuerfusses wurden genehmigt.

Die Beleuchtung des Rad- und Gehwegs und Bauabrechnung der Oberdürntnerstrasse in Oberdürnten wurden bewilligt.

Bewilligt wurden auch der Kauf der Grundstücke Nummer 12084 und 13509 auf der Brunnenbühlstrasse, sowie die Verabschiedung des Projektierungskredits für den Standort Gemeindehaus Tann.

Schriftlicher Rekurs kann erhoben werden

Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Hinwil wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert fünf Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt ab Dienstag, 6. Dezember 2022, in der Präsidialabteilung zur Einsicht auf und wird auf der Webseite der Gemeinde aufgeschaltet.

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