Wie die Gemeinde Bubikon angibt, hat Energie Zürichsee-Linth AG die Konzession für den Aufbau und Betrieb der Fernwärmeversorgung im Gemeindegebiet erhalten.
Die Gemeinde Bubikon ZH aus der Luft. - Kanton Zürich
Die Gemeinde Bubikon ZH aus der Luft. - Kanton Zürich - Nau.ch / Nico Hiltpold
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Die Gemeinde Bubikon setzt sich aktiv für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen und den Ausbau erneuerbarer Energien ein.

In diesem Zusammenhang unterstützt die Gemeinde das Projekt 1Fernwärme Zürcher Oberland», das eine nachhaltige Wärmeversorgung für die Region anstrebt.

Dazu wird die Abwärme der Kehrichtverwertung Zürcher Oberland (KEZO) genutzt, um eine langfristige ökologische Wärmeversorgung zu ermöglichen und dadurch einen bedeutenden Beitrag zur Erreichung der Klimaziele der Region zu leisten.

Das Projekt der EZL in Zusammenarbeit mit den Gemeinden der Region, sieht vor, Fernwärme von der KEZO in Hinwil nach Bubikon und die umliegenden Gemeinden zu bringen.

Fernwärme-Projekt im Zürcher Oberland aufgeteilt

Eine durchgeführte Machbarkeitsstudie bestätigte die technische Umsetzbarkeit. Die Energiepreise für die Verbraucher liegen auf einem wettbewerbsfähigen Niveau.

Um das Risiko eines zu langsamen Aufbaus der Verteilnetze zu minimieren und eine effiziente Umsetzung zu gewährleisten, haben der Steuerungsausschuss und die beteiligten Gemeinden beschlossen, das Projekt aufzuteilen und in zwei westlichen (Uster und Wetzikon) und einen südlichen Ast (Hinwil, Bubikon, Dürnten, Rüti, Rapperswil-Jona) voranzutreiben.

Damit wird die Komplexität reduziert, und die Abhängigkeiten zwischen den Gemeinden werden verringert.

Im Einklang mit ihrem Engagement für den Klimaschutz sowie im Sinne des geltenden kommunalen Energieplans hat die Gemeinde Bubikon, der «EZL AG» die Konzession zur Errichtung und zum Betrieb des Wärmeverteilnetzes auf dem Gemeindegebiet erteilt.

Fernwärme-Konzession für Bubikon veröffentlicht

Dies unter Vorbehalt eines Ausgliederungserlass und allfälliger Genehmigungen weiterer Organe gemäss geltender Zuständigkeitsordnung.

Konzessionsdauer und Konzessionsgebühr sind noch nicht bestimmt.

Die Vergabe der Konzession wurde am 31. August 2023 auf dem Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz publiziert.

Diese Konzession gewährleistet Rechtssicherheit für die «EZL AG», da sie das Recht erhält, das Fernwärmenetz in Bubikon aufzubauen und zu betreiben.

Das Projekt stärkt Klimastrategie und Nachhaltigkeit

Dabei werden die Finanzierung, der Bau und der Betrieb des Verteilnetzes von EZL übernommen.

Die Gemeinde Bubikon betont die Bedeutung dieses Fernwärme-Projektes für die Umsetzung ihrer Klimastrategie und die Erreichung der Klimaziele.

Durch die Nutzung der Abwärme der KEZO, kann ein bedeutender Beitrag zur Reduktion der Treibhausgasemissionen in den Sektoren Gebäude und Industrie geleistet werden.

Gleichzeitig wird eine zuverlässige und nachhaltige Wärmeversorgung für die Bevölkerung der Gemeinde gewährleistet.

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