Bäretswil gibt Hinweise für den Winterdienst
Wie die Gemeinde Bäretswil berichtet, behindern Motorfahrzeuge, die auf öffentlichen Strassen und Plätzen nicht ordnungsgemäss parkiert sind, den Winterdienst.

Für die Schneeräumung und Glatteisbekämpfung auf Gemeindestrassen ist das Personal der Gemeindewerke zusammen mit externen Fuhrhaltern im Auftrag der Gemeinde Bäretswil verantwortlich. Staatsstrassen werden durch den kantonalen Unterhaltsdienst geräumt.
Die Winterdienstarbeiten, insbesondere die Schneeräumungsarbeiten, werden hauptsächlich in den frühen Morgenstunden durchgeführt. Motorfahrzeuge die auf öffentlichen Strassen und Plätzen nicht ordnungsgemäss parkiert sind, behindern den Winterdienst. Um einen reibungslosen Ablauf der Winterdienstarbeiten zu ermöglichen, bittet die Gemeinde darum, Fahrzeuge nicht auf den Gehwegflächen, im Parkverbotsbereich sowie ausserhalb der markierten Parkfelder abzustellen.
Der Winterdienst räumt keine Privatgrundstücke
Die Schneeräumung und Glatteisbekämpfung auf privaten Haus- und Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer oder Mieter der betreffenden Objekte. Das Personal der Gemeinde Bäretswil kann für diese Arbeiten nicht beansprucht werden.
Es ist nicht gestattet, den von Privatgrundstücken weggeräumten Schnee auf öffentlichen Grund abzulagern. Ohne Bewilligung dürfen Schnee und Eis nicht in Strassenschächte, Kanäle und öffentliche Gewässer eingetragen werden. Auch Hydranten müssen jederzeit frei zugänglich gehalten werden.