Bäretswil appelliert an Bürger während der Setzzeit der Rehe
Wie die Gemeinde Bäretswil angibt, müssen sich Hundehalter, Spaziergänger, Wandernde und Landwirte zum Schutz der Tiere an die vorgeschriebenen Regeln halten.

Junge Rehe und Hasen, die im Frühjahr irgendwo in Wiese oder Wald geboren werden, sind vielen Gefahren ausgesetzt.
Dies verpflichtet uns alle zu einem ganz besonders rücksichtsvollen Verhalten gegenüber dem freilebenden Jungwild. Hunde sind nicht unbeaufsichtigt zu lassen.
Auch Hunde, die sonst nicht jagen, können grossen Schaden und Tierquälerei verursachen. Hunde, die wildern, können nach Verwarnung an den Eigentümer abgeschossen werden.
Zwischen dem 1. April bis 31. Juli gilt eine Leinenpflicht im Wald und am Waldrand (innert 50 Meter Entfernung zum Wald).
Die Tiere müssen sich auch vor Menschen schützen
Spaziergänger, Wandernde und Kinder verzichten darauf, Wald und Wiesen planlos zu durchstöbern, um die Tiere nicht zu stören.
Jungtiere dürfen keinesfalls berührt werden, sonst verlieren sie ihre Geruchslosigkeit und werden zur leichten Beute für freilaufende Hunde und andere Fressfeinde.
Besondere Vorsicht ist in der Landwirtschaft geboten, besteht doch die grosse Gefahr, Jungtiere mit der Mähmaschine zu verstümmeln.