Teilrevision der Zonenpläne in Seeberg liegt öffentlich auf
Wie die Gemeinde Seeberg mitteilt, werden die Unterlagen der Teilrevision der Zonenpläne von 20. Juli bis und mit 19. August 2022 öffentlich aufgelegt.

Der Gemeinderat Seeberg bringt gestützt auf Artikel 60 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985 und Artikel 122 Absatz 7 der kantonalen Bauverordnung (BauV) vom 6. März 1985 die Teilrevision der Zonenpläne und Zonenpläne Landschaft infolge von Wiederaufnahme der «Gefahrengebiete mit nicht bestimmter Gefahrenstufe» sowie der Einzonung der Teilparzelle Nummer 337 in die Dorfzone zur öffentlichen Auflage.
Es ist beabsichtigt, die Anpassungen im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die nachfolgend aufgeführten Akten liegen während 30 Tagen in der Zeit vom 20. Juli bis und mit 19. August 2022 in der Gemeindeschreiberei Seeberg öffentlich auf und können während der ordentlichen Öffnungszeiten des Schalters eingesehen oder auf der Gemeindewebseite heruntergeladen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Seeberg einzureichen. Weitere Informationen sind auf der Webseite der Gemeinde Seeberg zu finden.