Schutzkonzept für die öffentlichen Anlagen der Gemeinde
Der Regierungsrat hat am 7. Oktober bekannt gegeben, dass ab Montag, 12. Oktober, in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen eine Maskentragpflicht gilt.

Der Regierungsrat hat am 7. Oktober bekannt gegeben, dass ab Montag, 12. Oktober, in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen eine Maskentragpflicht gilt. Basierend darauf hat der Gemeinderat das bisherige Schutzkonzept für die öffentlichen Anlagen der Gemeinde angepasst.
Die jeweils Verantwortlichen müssen für alle Bereiche Schutzkonzepte erstellen und umsetzen. Alle Veranstaltungen, Betriebe und Schulen müssen die erforderlichen Personenabstände und Hygienemassnahmen planen und umsetzen. Sie sind für die Umsetzung hauptverantwortlich, nicht die Gemeinde. Unter nachfolgenden Links sind alle aktuellen Informationen und geltenden Vorgaben rund um das Coronavirus (Covid-19) erhältlich:
www.bag-coronavirus.ch und www.be.ch/corona
Der Gemeinderat dankt für die Einhaltung der Massnahmen von Bund, Kanton udn Gemeinde.