Wahlvorschläge sind bis spätestens Freitag, 15. Oktober 2021, um 17 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Rohrbach einzureichen.
Wahlurne
Eine Hand steckt einen Zettel in eine Wahlurne. (Symbolbild) - keystone
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Wie die Gemeinde Rohrbach BE berichtet, hat der Gemeinderat in Anwendung von Artikel 23 des Reglements über die Urnenwahlen auf Sonntag, 28. November 2021 folgende Majorzwahl angeordnet: Gemeinde- und Gemeinderatspräsident sowie sechs Mitglieder des Gemeinderates.

Die Durchführung der Majorzwahl erfolgt nach dem Reglement über die Urnenwahlen.

Allfällige stille Wahl wird im Anzeiger Oberaargau publiziert

Wahlvorschläge sind bis spätestens Freitag, 15. Oktober 2021, 17 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Rohrbach einzureichen. Sie dürfen nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind, müssen zur Unterscheidung von anderen Wahlvorschlägen eine geeignete Bezeichnung tragen und von mindestens zehn Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig.

Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten.

Übersteigt die Zahl der kandidierenden Personen die Zahl der zu besetzenden Sitze nicht, werden sie alle vom Gemeinderat ohne Wahlverhandlung als gewählt erklärt. Eine allfällige stille Wahl wird im Anzeiger Oberaargau publiziert.

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