Wie die Gemeinde Huttwil mitteilt, treten die Änderungen der Gebühren-, Wasser- und Abwasserverordnung rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft.
Huttwil
Das Stadthaus in Huttwil. - Nau.ch / Simone Imhof
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Am 15. Januar 2024 hat der Gemeinderat die Revision der Gebührenverordnung, Wasserverordnung und Abwasserverordnung beschlossen.

Die Verordnungen treten rückwirkend per 1. Januar 2024 in Kraft.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann gestützt auf Artikel 45 Gemeindeverordnung innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, Städtli, Wangen an der Aare, in zwei Doppeln und begründet Gemeindebeschwerde geführt werden.

Die Erlasse können ab sofort (Stand ist der 25. Januar 2025) bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder von der Webseite der Gemeinde heruntergeladen werden.

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