Wie die Gemeinde Huttwil bekannt gibt, hat der Gemeinderat die Eisbetrieb-Initiative für gültig erklärt und beschlossen, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten.
Huttwil
Das Stadthaus in Huttwil. - Nau.ch / Simone Imhof
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An seiner Sitzung vom 11. Dezember 2023 hat der Gemeinderat formell die Gültigkeit der Initiative Eisbetrieb bestätigt.

Die Initiative fordert einen à Fonds-perdu-Beitrag von jährlich 295'000 Franken an den Eisbetrieb im Campus Perspektiven.

Das Eisangebot ist wichtig

Der Gemeinderat erachtet das Eisangebot im Campus als wichtiges regionales Angebot.

Die Legitimation eines Gemeindebeitrags an die Kosten des teuren Eisbetriebs ist im Grundsatz nach wie vor nicht bestritten.

Es stellt sich vielmehr die Frage, in welcher Höhe ein solcher Beitrag für die Gemeindefinanzen als verträglich beurteilt werden kann.

Diese Frage muss letztendlich der Souverän an der Gemeindeversammlung entscheiden.

Gemeinderat will Gegenvorschlag ausarbeiten

Der Gemeinderat hat beschlossen, als Alternative zur Initiative einen Gegenvorschlag auszuarbeiten und hat das Ressort Kultur und Freizeit beauftragt, die dafür nötigen Grundlagen und Abklärungen zu treffen.

Nach Vorliegen der Ergebnisse wird der Gemeinderat über die Rahmenbedingungen für den konkreten Gegenvorschlag beschliessen können. Anschliessend kann der konkrete Vorschlag ausgearbeitet werden.

An seiner Klausursitzung vom 6. beziehungsweise 7. März 2024 will der Gemeinderat den Entwurf des Gegenvorschlags beraten und verabschieden.

Die Auswirkungen von Initiative und Gegenvorschlag auf den Finanzhaushalt der Gemeinde werden im Rahmen der Beratung der Gemeindefinanzen ebenfalls aufzuzeigen sein, denn dazu ist der Gemeinderat gemäss den Bestimmungen der kantonalen Gemeindeverordnung ohnehin verpflichtet.

Stellungnahme zum Gegenvorschlag

Der Gemeinderat wird dem Initiativkomitee den von ihm verabschiedeten Gegenvorschlag zur Stellungnahme unterbreiten.

Dieses kann entscheiden, ob die Initiative zu Gunsten des Gegenvorschlags zurückgezogen werden soll oder nicht.

Der Entscheid bildet danach die Grundlage für das Abfassen der Botschaft an die Gemeindeversammlung. In dieser Botschaft wird den Stimmberechtigten der Inhalt des Geschäfts vorgestellt und die Auswirkungen auf den Finanzhaushalt vorgestellt.

Die Prüfung des Geschäfts inklusive der Botschaft gemäss OgR obliegt der Geschäftsprüfungskommission.

Frist zur Behandlung soll so kurz wie möglich sein

Der Gemeinderat hat sich zum Ziel gesetzt, der Gemeindeversammlung das Geschäft bereits am 10. Juni 2024 zum Entscheid vorzulegen.

Die gesetzlichen und reglementarischen Vorgaben für die Behandlung einer Initiative benötigen entsprechend Zeit.

Nicht von ungefähr beträgt die reglementarische Frist zur Vorlage eines Geschäfts zwölf Monate.

Der Gemeinderat will das Geschäft jedoch nicht auf die lange Bank schieben, sondern zügig die damit verbundenen Prozesse umsetzen.

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