Oberaargau

    Graben stellt auf elektronisches Baubewilligungsverfahren um

    Nau.ch Lokal
    Nau.ch Lokal

    Oberaargau,

    Wie die Gemeinde Graben mitteilt, wird das übliche Baugesuchsverfahren in Papierform ab 1. März 2022 durch das elektronische Baubewilligungsverfahren ersetzt.

    eBau
    eBau ermöglicht die elektronsiche Eingabe von Baugesuchen - Nau.ch

    Die im Grossen Rat beschlossenen Änderungen im Baugesetz, dem Bewilligungsdekret und der Bauverordnung treten am 1. März 2022 in Kraft. In dieser Anpassung wird die Einführung des elektronischen Baubewilligungs- und Planerlassverfahrens (eBUP) geregelt.

    Das Baugesuch in Papierform wird durch die elektronische Übermittlung ersetzt

    Spätestens ab dem 1. März 2022 muss in der Gemeinde Graben für Baubewilligungsverfahren die kantonale Plattform eBau genutzt werden. Das Baugesuchformular wird elektronisch ausgefüllt und generiert. Pläne sowie weitere erforderliche Unterlagen werden im System hochgeladen und der Gemeinde übermittelt.

    Zusätzlich zur elektronischen Übermittlung müssen zwei Sätze der Unterlagen in Papierform unterzeichnet der Gemeinde eingereicht werden. Die Eingabe eines herkömmlichen Baugesuches in Papierform wird ab März 2022 nicht mehr möglich sein.

    Die Akten können elektronisch sowie bei der Verwaltung eingesehen werden

    Während der öffentlichen Auflage können die Akten neu auch in elektronischer Form eingesehen werden. Ein Papierdossier wird jedoch weiterhin bei der Verwaltung zur Einsicht aufliegen.

    Die Baubewilligung mit einem Plansatz wird dem Gesuchsteller in Papierform zugestellt. Das elektronische Bewilligungsverfahren soll die Abläufe vereinfachen und erfolgt behördenintern vollumfänglich papierlos.

    Kommentare

    Weiterlesen

    a
    Frankreich brennt
    a
    2 Interaktionen
    Viel Kritik

    MEHR AUS OBERAARGAU

    Dominique Aegerter
    1 Interaktionen
    Im ersten Rennen
    Langenthal BE
    FC Langenthal
    Fussball
    Herzogenbuchsee BE
    Herzogenbuchsee BE