Wie die Gemeinde Herzogenbuchsee berichtet, soll der Gemeindepark aus der Grünzone in eine Zone für öffentliche Nutzung überführt werden.
Naturpark
Ein Stadtpark. - Keystone Symbolbild
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Der Gemeindepark befindet sich baurechtlich in der Grünzone. Auch das Gemeinde- und das Kornhaus sowie das Pfadiheim stehen innerhalb dieser Grünzone, was bei Um- und Baubedarf – zum Beispiel für den Bau einer öffentlichen WC-Anlage – zu Konflikten führen kann.

Damit dies nicht der Fall sein wird, soll das Areal in eine Zone für öffentliche Nutzung überführt werden. Aufgrund des Schutzstatus der angrenzenden Gebäude wird die kantonale Denkmalpflege auch weiterhin bei Bauvorhaben involviert sein.

Die beabsichtigte Umzonung erfordert daher einzig eine Anpassung des Zonenplans. Eine Anpassung der bestehenden Zonenvorschriften ist nicht erforderlich. Nachdem der Gemeinderat dem Vorhaben im Oktober zugestimmt hat, erfolgt nun in einem nächsten Schritt die öffentliche Mitwirkung.

Weil die Umzonung nicht im sogenannten geringfügigen Verfahren durchgeführt werden kann, muss das Vorhaben noch von der Gemeindeversammlung, voraussichtlich im Juni 2022, genehmigt werden.

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