Urnäsch: Entschädigungerhöhung der Mütter- und Väterberatung
Wie die Gemeinde Urnäsch berichtet, wird die Pauschale für die Führung der Beratungsstelle der Mütter- und Väterberatung per 1. Januar 2024 erhöht.

Die Pauschale für die Führung der Beratungsstelle der Mütter- und Väterberatung durch die Pro Juventute Schweiz, Regionalstelle Ostschweiz wird per 1. Januar 2024 um 35 Franken von 460 Franken auf neu 495 Franken pro Geburt erhöht.
Per 1. Januar 2019 wurde die Führung der Beratungsstelle der Mütter- und Väterberatung mittels Leistungsauftrag an die Pro Juventute AR vergeben.
Die Mütter- und Väterberatung begleitet und berät Eltern von Säuglingen und Kleinkindern von Geburt bis zum fünften Lebensjahr im Auftrag der Gemeinden.
Die Gemeinden haben den gesetzlichen Auftrag, eine Mütter- und Väterberatung anzubieten.
Beratungsangebot in Urnäsch
In Urnäsch finden die Beratungen im Wohn- und Pflegezentrum Au am ersten und dritten Freitagmorgen auf Voranmeldung statt.
Im Jahr 2022 sind Mütter und Väter in total 60 Beratungen von Manuela Gröber beraten und informiert worden.
Insgesamt sind 32 in Urnäsch wohnhafte Elternteile von Kindern bis zum fünften Lebensjahr begleitet worden, 24 davon waren Erstberatungen.
Die Kosten werden auf mindestens 13’100 Franken zunehmen
Der seit 2019 geltende Pauschaltarif von 460 Franken pro Geburt wird nun erstmals per 1. Januar 2024 auf 495 Franken pro Geburt erhöht.
Die Kosten für die Bereitstellung der Mütter- und Väterberatung bewegten sich für Urnäsch im Rahmen von 10’900 Franken bis 14’100 Franken pro Jahr für die Jahre 2019 bis 2023.
Mit der Anwendung des neuen Tarifes werden die Kosten für Urnäsch ab 2024 nun zunehmen auf etwa mindestens 13’100 Franken, je nach Anzahl Geburten.