Teiländerung des Quartierplans Ob dem Steg in Schönengrund
Wie die Gemeinde Schönengrund informiert, läuft bis zum 14. März 2023 die Mitwirkung zur Teiländerung des Quartierplans Ob dem Steg.

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 14. Februar 2023 die Teiländerung des Quartierplans Ob dem Steg, welche aufgrund eines Flächenabtausches notwendig wurde, behandelt und diese gemäss dem Baureglements der Mitwirkung unterstellt.
Die Einwohner sind im Zuge dieser Mitwirkung eingeladen, vom Mitwirkungsrecht Gebrauch zu machen.
Der Mitwirkungsprozess findet vor dem ordentlichen Rechtsverfahren statt und dient der Klärung von offenen Fragen sowie einer breit abgestützten Interessenabwägung.
Der Quartierplan Ob dem Steg wie auch der Planungsbericht können ab dem 28. Februar 2023 auf der Gemeindeverwaltung Schönengrund oder digital auf der Gemeindewebseite eingesehen werden.
Eingaben werden gesamthaft oder einzeln beantwortet
Stellungnahmen und Anregungen können auf dem schriftlichen Weg innerhalb des Mitwirkungsprozesses bei der Gemeindekanzlei Schönengrund eingereicht werden.
Die Mitwirkungsfrist beginnt am 28. Februar 2023. Eingaben sind schriftlich und unterzeichnet bis spätestens 14. März 2023 einzureichen.
Die eingereichten Eingaben werden im Anschluss gesamthaft oder einzeln beantwortet.










