Der Gemeinderat hat sich intensiv mit der neuen Kantonsverfassung befasst und zu Handen des Kantons eine Vernehmlassung abgegeben.
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Wieser war ehemaliger Gemeinderat von Rudolfstetten AG. (Symbolbild) - Keystone
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Die Gemeinde Stein teilt mit, sich mit der neuen Kantonsverfassung befasst und zu Handen des Kantons eine Vernehmlassung abgegeben zu haben. Der Präambel wird die Variante mit dem Bezug zu Gott befürwortet, da dem Gemeinderat die christlichen Grundwerte und diese Haltung wichtig sind. Ausserdem befürwortet der Gemeinderat die Streichung der Gemeindenamen in der Verfassung. Durch die ersatzlose Streichung der Gemeindenamen sollen Gemeindefusionen dort ermöglicht werden, wo Bedarf danach besteht und dieses Anliegen auch von der Bevölkerung getragen wird.

Der Gemeinderat lehnt das Stimmrechtsalter 16 ab. Das Stimm- und Wahlrecht soll mit Eintritt der Volljährigkeit und der Handlungsfähigkeit erteilt werden. Daher soll das Stimmrechtsalter auch in kantonalen Angelegenheiten bei 18 liegen. Jedoch wird das Stimmrecht von Ausländerinnen und Ausländer befürwortet, wenn diese seit 10 Jahren in der Schweiz wohnhaft sind und einen entsprechenden Antrag stellen. Auch hier soll das Stimmrechtsalter bei 18 liegen.

Majorzsystem soll behalten werden

Die Änderung des Wahlsystems wird vom Gemeinderat abgelehnt und das Majorzsystem soll beibehalten werden. In den Gemeinden werden die Gemeindevertreter nicht aufgrund einer Parteizugehörigkeit gewählt, sondern aufgrund ihrer Persönlichkeit und ihres Einsatzes zum Wohle der Gemeinde. Dies soll aus Sicht des Gemeinderates auch zukünftig so bleiben.

Weiter ist der Gemeinderat überzeugt, dass auch die Volksdiskussion unbedingt beibehalten werden soll. Die Stellungnahmen aus der Bevölkerung und der Parteien sind für den Gesetzgebungsprozess wichtig und verzögern diesen Prozess nur marginal.

Zudem ist der Gemeinderat Stein dafür, dass auf kantonaler Ebene eine Gemeindemehr für Verfassungsänderungen einzuführen, analog zum Ständemehr auf Bundesebene. Dadurch werden die kleineren, ländlicheren Gemeinden in unserem Kanton gestärkt. Ansonsten kann es dazu kommen, dass die regionalen Zentren bei Verfassungsänderungen über die ländliche Minderheit bestimmen. Genau gleich wie die kleineren Stände geschützt werden, sollte dies auch in unserem Kanton erfolgen.

Grössere Wachstumschancen

Die regionalen Zentren haben, im Vergleich zu den ländlichen Gemeinden, auch in kurz- und mittelfristiger Zukunft aufgrund der raumplanerischen Gesetzgebung die grösseren Wachstumschancen, wodurch die Unterschiede zukünftig wohl noch grösser werden. In regionalen Zentren haben die Einwohnerinnen und Einwohner zum Teil andere Anliegen als in den kleineren Gemeinden. Die Totalrevision der Kantonsverfassung ist der ideale Zeitpunkt, ein solches Gemeindemehr einzuführen und die kleineren ländlichen Gemeinden in unserem Kanton zu stärken.

Der Gemeinderat Stein ist überzeugt, dass die Stärkung der kleineren ländlichen Gemeinden für den gesamten Kanton Appenzell Ausserrhoden einen Mehrwert darstellen wird.

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