Mehr Handlungsspielraum für Bauherren

Keystone-SDA Regional
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Herisau,

Auf den 1. April treten in Appenzell Ausserrhoden zwei Änderungen der Bauverordnung in Kraft. Die Änderungen geben den Bauherren mehr Handlungsspielraum.

Architektur
Den zweiten Wettbewerb für den neuen HSG-Campus in St. Gallen gewann das Architekturbüro «Graber Pulver» mit Standorten in Bern und Zürich. (Symbolbild) - pixabay

Der Regierungsrat hat eine Teilrevison der Bauverordnung erlassen. Die Änderungen tragen zu einer qualitätsvollen Weiterentwicklung der Dörfer mit innerer Verdichtung bei und stehen damit ganz im Zeichen des Regierungsprogramms 2020-2023, wie die Ausserrhoder Kantonskanzlei am Dienstag mitteilte.

Mit der revidierten Bauverordnung werden Loggien nicht mehr zur Baumasse gezählt. Damit könne die Appenzellische Baukultur gefördert werden, ohne dass wertvolle Wohnflächen verloren gingen.

Zudem sind nun Dachgeschosse mit Aufbauten wie Flachdachgauben bis zur Hälfte der Fassadenlänge möglich. Der Dachraum könne so noch besser genutzt werden, heisst es.

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