Gemeinde führt auf Oktober 2026 Meteorwassergebühr ein
Per 1. Oktober 2026 führt die Gemeinde Wolfhalden die Meteorwassergebühr ein. Betroffen sind Liegenschaftsbesitzer, die über ôffentliche Leitungen ableiten.

Die öffentlichen Meteorabwasserleitungen werden durch den Kanton und die Gemeinde betrieben und unterhalten.
Wie die Gemeinde Wolfhalden schreibt, verrechnet der Kanton der Gemeinde seit dem Jahr 2022 für die Mitbenützung von öffentlichen Entwässerungsanlagen eine Gebühr.
Unter der Wahrung der verursachergerechten Gebührenfinanzierung führt die Gemeinde Wolfhalden gestützt auf das Abwasserreglement (Artikel 42 ff.) per 1. Oktober 2026 die Meteorabwassergebühr ein. Der Tarif wurde vom Gemeinderat auf 0,35 Franken pro Quadratmeter reduzierte Fläche und Jahr, inklusive Mehrwertsteuer, festgelegt (Artikel 45).
Dies vorbehältlich der Anhörung durch den Preisüberwacher. Mit diesen Einnahmen sind die Kosten für den Betrieb und Unterhalt der öffentlichen Leitungen zu finanzieren.
Betroffene Liegenschaftsbesitzer werden angeschrieben
Berechnet wird die Gebühr anhand der an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen abflusswirksamen Gebäude- und Umgebungsflächen.
Betroffen sind sämtliche Liegenschaftsbesitzer, welche ihr Meteorabwasser über öffentliche Leitungen ableiten. Sie werden in den kommenden Tagen direkt angeschrieben.
Grundstücke, welche über private Meteorabwasserleitungen entwässern (zum Beispiel direkt in ein Gewässer), sind nicht betroffen und somit auch nicht gebührenpflichtig.









