Schönengrund verfügt über eine zu grosse Bauzone und muss Land ausgrenzen. Die Planungszone muss deshalb für bestimmte Grundstücke verlängert werden.
Gemeindeverwaltung der Gemeinde Schönengrund.
Gemeindeverwaltung der Gemeinde Schönengrund. - Nau.ch / Simone Imhof
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Wie die Gemeinde Schönengrund informiert, beschloss der Gemeinderat an der Sitzung vom 16. November 2021 die Verlängerung der Planungszone für diverse Grundstücke oder Teilgrundstücke gemäss dem Plan «Kommunale Planungszonen».

Gemäss dem revidierten kantonalen Richtplan verfügt die Gemeinde Schönengrund über eine zu grosse Bauzone und ist angewiesen, Bauzonenreserven der Wohn-, Misch- und Kernzonen von mindestens 1.6 ha auszuzonen.

Die Planungszone bezweckt die Wahrung der Planungs- und Beurteilungsfreiheit der Behörde

Die Planungszone bezeichnet jedoch auch Grundstücke, bei welchen im Rahmen der Ortsplanungsrevision eine Zuweisung zu einer anderen Nutzungszone geprüft wird und bezweckt als sichernde Massnahme die Wahrung der Planungs- und Beurteilungsfreiheit der Planungsbehörde im Hinblick auf die dargelegte Planungsabsicht. Innerhalb der Planungszone darf nichts unternommen werden, was eine allfällige spätere Zuweisung zu einer anderen Nutzungszone verunmöglichen würde.

Baubewilligungen für neue Bauten, Anlagen oder Nutzungen gemäss der bisherigen Zonenordnung können nicht mehr erteilt werden. Werden Pläne oder Reglemente (insbesondere Nutzungspläne und dazugehörige Reglemente) während der Geltungsdauer der Planungszone öffentlich aufgelegt, so verlängert sich die Wirksamkeit der Planungszone bis zum Inkrafttreten der zugrunde liegenden Pläne oder Reglemente.

Die Verlängerung der Planungszonen kann von der Bevölkerung eingesehen werden

Die Planungszonen können für die Dauer von zwei weiteren Jahren verlängert werden. Die Erstellung des kommunalen Richtplans hat sich verzögert. Aktuell befindet er sich in der Vorprüfung beim Departement Bau und Volkswirtschaft und wird demnächst der Bevölkerung für die öffentliche Mitwirkung vorgestellt. Die bestehenden Planungszonen, welche am 18. Dezember 2018 vom Gemeinderat erlassen worden sind, werden um zwei Jahre, bis 20. Dezember 2023, verlängert.

Die Verlängerung des Erlasses und der Perimeter der Planungszonen kann vom 3. Dezember 2021 bis 3. Januar 2022 auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Die betroffenen Grundeigentümer werden schriftlich benachrichtigt.