Wie die Gemeinde Urnäsch berichtet, steht bei der Teilrevision des Abfallreglements die Umstellung auf Unterflurbehälter und Sammelcontainer im Vordergrund.
Urnäsch Dorf.
Urnäsch Dorf. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die A-Region möchte bis Ende 2029 flächendeckend von der heutigen Strassensammlung von einzelnen Abfallsäcken auf das Sammelsystem mittels Unterflurcontainern oder 800-Liter-Container umstellen.

Die Gemeinden der A-Region – so auch Urnäsch – haben dem neuen Konzept für eine flächendeckende Umstellung auf Unterflurbehälter im ganzen Gebiet der A-Region an der Delegiertenversammlung 2020 zugestimmt.

Der Gemeinderat hat in der Folge das von der Umweltschutzkommission erarbeitete Konzept zur Erschliessung des Gemeindegebietes Urnäsch mit öffentlichen Halbunterflurbehältern im Dorfbereich und 800- Liter-Containern in den Aussengebieten 2021 genehmigt.

Auf dem Gemeindegebiet sollen neun öffentliche Unterflurbehälter und sieben öffentliche 800-Liter-Container-Standorte zur Verfügung stehen, bereits sind fünf Unterflurcontainer in Betrieb.

Schwerpunkt der Revision

Mit der Revision des Abfallreglements – letztmals überarbeitet im Jahr 2015 – werden nebst diversen redaktionellen Änderungen sowie Anpassungen an die übergeordnete Gesetzgebung schwerpunktmässig die erforderlichen gesetzlichen Ausführungsbestimmungen zur Einführung und Benutzung von Unterflur- und Halbunterflurbehältern erlassen.

Zudem hat das Abfallreglement neu eine Regelung zur Gebühren-Bandbreite zu enthalten.

Keine Gebührenerhöhungen geplant

Als Gebührenhöchstansätze wird von einer Verdoppelung der heutigen Gebühren ausgegangen. Die Finanzierung der Abfallentsorgung basiert auf dem Verursacherprinzip.

Zur Deckung der übrigen Kosten für das Zurverfügungstellen des Entsorgungsangebotes wurde 2015 die mengenunabhängige Abfall-Grundgebühr eingeführt.

Diese liegt bei 50 Franken pro Haushalt und pro Gewerbebetrieb unverändert.

Im Moment sind keine Gebührenerhöhungen geplant.

Möglichkeit zur Mitwirkung

Die Vernehmlassungsunterlagen können auf der Webseite der Gemeinde Urnäsch eingesehen werden.

Im Rahmen der Volksdiskussion/Vernehmlassung sind alle Einwohner sowie interessierte Kreise noch bis am 22. April 2024 eingeladen, von dieser Mitwirkungsmöglichkeit Gebrauch zu machen.

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