
Tretrecht
Während der Vegetationszeit zwischen 1. April und 31. Oktober ist das Betreten von Wiesen und Äckern verboten. Wir bitten die Bevölkerung, diese Bestimmung zu beachten und auf Querfeldeintouren zu verzichten.
Leinenpflicht im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli Im Kanton Aargau besteht während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand für alle Hundearten eine Leinenpflicht (§ 21 kantonale Jagdverordnung). In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und in der Ausbildung gelten die genannten Einschränkungen nicht.
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen werden dringend ersucht, Bäume, Sträucher und Hecken zurückzuschneiden. Gemäss den §§ 109 - 111 des kantonalen Baugesetzes gelten dafür u. a. folgende Vorschriften:
- In die Fahrbahn hineinreichende Bäume sind auf eine Höhe von 4,5 m, ab Fahrbahn gemessen, aufzuasten. Hecken und Sträucher sind auf einen Abstand von 60 cm (Gemeindestrassen), gemessen vom Strassenmark, zurückzuschneiden. Bei Gehwegen hat der Rückhau auf Hinterkante des Trottoirs zu erfolgen.
- In Sichtzonen (z. B. Garagenausfahrten, Einmündungen, Kreuzungen) muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm bis 3 m gewährleistet sein (§ 45 der Allgemeinen Verordnung zum Baugesetz).
Für die Mithilfe zur Schaffung freier Gehwege und übersichtlicher Strassen-verhältnisse wird bestens gedankt. Der Gemeinderat behält sich vor, dort wo der Rückschnitt nicht erfolgt, die Arbeiten nach vorheriger Anzeige an die Grundeigentümer auf deren Kosten ausführen zu lassen.
Für saubere Gewässer in unseren Gemeinden
Der Aktionsmonat „sauberes Fricktal“ geht im Mai 2019 in die neunte Runde. An der Startveranstaltung in Möhlin wurde das neue Angebot präsentiert. Die runde „Littering-Stopp“ Tafel ruft die Bevölkerung auf, die Gewässer in den Gemeinden sauber zu halten. Dass Abfälle jeglicher Art nicht in den Dorf-Bach oder andere Gewässer gehören, vermitteln die klaren Bilder. Priorität hat, dass Abfälle im öffentlichen Raum in einem Abfallkübel entsorgt werden. Seit Jahren nutzt die Gemeinde Hellikon das Angebot „sauberes Fricktal“ und beteiligen uns jeweils am Aktionsmonat „sauberes Fricktal“ im Mai. Auch bei uns werden die „Littering-Stopp“ Tafeln an gezielten Stellen entlang den Gewässern (Schulstrasse / Stygli) platziert. Die Gemeinde Hellikon bemüht sich täglich, den öffentlichen Raum sauber zu halten. Helfen auch Sie mit, unsere Gewässer im Dorf sauber zu halten. Für Ihre Unterstützung danken wir! Die Mehrheit der Bevölkerung entsorgt die Abfälle korrekt und trotzdem haben wir nie ausgelernt und wissen ab und zu nicht, wie ein Gegenstand zu entsorgen ist. Besuchen Sie die Homepage “www.recycling-map.ch“ und erfahren Sie, wo sich die entsprechenden Sammelstellen befinden. Die Online-Recycling-Karte ist auch als kostenlose App erhältlich und hilft beim Auffinden von mittlerweile 40 Sammelgütern und beinahe 16'000 Sammelstellen. Die App gibt es für iOS- und Android-Geräte.