Wieder Maskenpflicht im Luzerner Kantonsspital und Spital Nidwalden

    An den drei Standorten des Luzerner Kantonsspitals (Luks) gilt ab sofort, am Spital Nidwalden ab Mittwoch wieder die generelle Maskenpflicht. Besucherinnen und Besucher müssten stets eine Maske tragen, teilten die Spitäler am Montag mit.

    Für Patientinnen und Patienten gilt die Maskenpflicht, wenn sie ihr Zimmer verlassen. Auch das Personal muss in klinischen und öffentlich zugänglichen Bereichen eine Schutzmaske tragen.

    Begründet wird die Rückkehr zur Maskenpflicht mit den Ansteckungen mit dem Coronavirus. Die Situation mache die Einsatzplanung «anspruchsvoll», hiess es in den Mitteilungen.

    Zum Luks gehören die Spitalstandorte Luzern, Sursee und Wolhusen. Das Spital Nidwalden in Stans gehört wie das Luks zur Luks Gruppe.

    Ein Mund-Nasen-Schutz muss auch am Kantonsspital Obwalden in Sarnen und am Spital Schwyz getragen werden. Eine weniger weitgehende Maskenpflicht kennt das Zuger Kantonsspital: Dort gilt sie für Besucherinnen und Besucher im Patientenzimmer, während den Sprechstunden und Behandlungen sowie für Personen mit Symptomen.

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