Nun steht der Sanierungszeitpunkt für den Weissensteintunnel fest. Bald fällt ein Vorentscheid, ob die Gemeinde Lommiswil die Gänselochquelle beibehalten kann.
Die Schulanlage mit der Primarschule Schulhaus II in Lommiswil.
Die Schulanlage mit der Primarschule Schulhaus II in Lommiswil. - Nau.ch / Werner Rolli
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Wie die Gemeinde Lommiswil berichtet, nutzt sie seit rund 70 Jahren die Gänselochquelle als wichtigste Wasserressource für die Versorgung der Gemeinde mit Trinkwasser.

Im Bedarfsfall wurde und wird aber auch Wasser aus den Nachbargemeinden Bellach und Oberdorf bezogen.

Eine der Voraussetzungen dafür, dass die Gänselochquelle weiter für die Trinkwasserversorgung genutzt werden kann, ist die Erneuerung der Wasserleitung.

Der längerfristige Wasserbezug aus der Quelle wird seit längerem diskutiert

Seit mehr als fünf Jahren klärt die Gemeinde Lommiswil, ob und unter welchen Voraussetzungen auch längerfristig Trinkwasser aus der Gänselochquelle bezogen werden kann.

Die zu erwartenden Investitionen für die neue Tunnelleitung (Investitionsrisiko) und gewisse Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Ausscheidung der neuen Schutzzonen im Sinne der revidierten Gewässerschutzgesetzgebung (Realisierbarkeit) werden verständlicherweise heftig und kontrovers diskutiert.

Grundwasserschutzzonen dienen dazu, Trinkwassergewinnungsanlagen und das Grundwasser selbst unmittelbar vor seiner Nutzung als Trinkwasser vor Beeinträchtigungen zu schützen.

Grundwasserschutzzonen werden für Grundwasserfassungen und -anreicherungsanlagen ausgeschieden, die für die Trinkwasserversorgung im öffentlichen Interesse liegen.

Mit der Tunnelsanierung wird auch die Wasserleitung im Tunnel rückgebaut

Mit der Sanierung des Weissensteintunnels ab Frühjahr 2024 wird auch die Wasserleitung im Tunnel rückgebaut, welche das Quellwasser aus der Gänselochquelle in das Reservoir der Gemeinde Lommiswil führt.

Während der Sanierungszeit von rund 18 Monaten wird die Gemeinde Lommiswil das Wasser hauptsächlich aus Bellach beziehen.

Mit dem nun definierten Sanierungsstart des Weissensteintunnels wird Lommiswil ebenfalls in den nächsten Monaten entscheiden müssen, ob sie in eine neue Tunnelleitung investiert oder ob sie ihr Wasser von Bellach bezieht.

Die Kosten belaufen sich auf 550'000 Franken

Diese Investition in eine neue Tunnelleitung würde sich auf circa 550'000 Franken belaufen.

Der Ausschuss Wasser beschäftigt sich hauptsächlich mit diesem Geschäft.

Er geht – Stand Mai 2023 – davon aus, dass eine Schutzzonenausscheidung möglich und damit der Weg zur Erhaltung der eigenen Quelle offen sein wird.

Inwiefern diese Einschätzung realistisch ist, wird sich aber noch weisen müssen.

Stand der aktuellen Entwicklungen

Am 23. Februar 2023 wurden im Gemeinderat das weitere Vorgehen zur Gänselochquelle besprochen und die wesentlichen Anträge des Ausschuss Wasser genehmigt.

Ein nun überarbeitetes und ausführliches Schutzzonendossier (Schutzzonenausscheidung) wurde darauf dem Amt für Umwelt zur Vorprüfung eingereicht.

Ebenfalls hat die Gemeinde beantragt, das Verfahren zur Ausscheidung der neuen Schutzzone zu sistieren, bis konkrete weitere Vollzugshilfen bereitstehen.

Die Konzessionsanforderungen werden erfüllt

Weiter wurde dem Amt vorgeschlagen, gemeinsam Massnahmen zu prüfen, um erkannte potenzielle Gefahren zu eliminieren.

Damit soll die Sicherheit der Wasserversorgung in Lommiswil aus der Gänselochquelle weiter abgestützt werden.

Mit dem Einreichen der überarbeiteten Schutzzonendokumente zur Vorprüfung erfüllt die Gemeinde formal die bestehenden Konzessionsanforderungen.

Gleichzeitig erhält sie eine qualifizierte Stellungnahme des Kantons bezüglich der Realisierbarkeit der geplanten Schutzzonenausscheidung.

Erstes Treffen mit dem Amt für Umwelt am 15. Mai 2023

Ein erstes Treffen mit dem Amt für Umwelt im Kontext mit dieser Vorprüfung findet am 15. Mai 2023 statt.

Anschliessend werden im Ausschuss Wasser und im Gemeinderat die möglichen Entwicklungen besprochen und weitere Schritte festgelegt.

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