Wie die Gemeinde Safnern mitteilt, findet die ordentliche Gemeindeversammlung am 9. Juni 2021 statt.
Gemeindeversammlung
Gemeindeversammlung (Symbolbild).
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Die ordentliche Einwohnergemeindeversammlung startet am Mittwoch, 9. Juni 2021, um 20.00 Uhr, im Saal des Restaurants Sternen.

Traktanden

1. Jahresrechnung 2020

- Genehmigung

- Kenntnisnahme Bericht Revisionsstelle

2. Verpflichtungskreditabrechnung neue Ringleitung Wiesenweg - Giessmatte

- Kenntnisnahme

3. Verpflichtungskredit Verkehrsberuhigungsmassnahmen Bernhardsguet mit Sanie-rung Berg- und Bielstrasse

- Genehmigung

4. Orientierungen

5. Verschiedenes

Die Akten zu Traktandum 1 und 3 liegen bei der Gemeindeverwaltung Safnern 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf. Diese können während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden und sind unter der Rubrik Politik – Gemeindeversammlungen aufgeschaltet. Die Jahresrechnung 2020 kann zudem bei der Gemeindeverwaltung gratis bezogen werden.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt spätestens 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden.

Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung, schriftlich und begründet, beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau, einzureichen (Art. 63 ff VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49 a GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle Bürgerinnen und Bürger von Safnern sind zur Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer ab 18 Jahren, die mindestens seit drei Monaten in der Gemeinde Safnern angemeldet sind. Es werden keine persönlichen Stimmkarten versendet.

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