Poolbefüllung ist in Unterramsern ohne Bewilligung verboten

Nau.ch Lokal
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Grenchen,

Wie die Gemeinde Unterramsern mitteilt, muss das Befüllen von privaten Pools in Absprache mit dem Brunnenmeister erfolgen.

Schwimmbad
Ein privater Pool. (Symbolbild) - Pixabay

Die Gemeinde weist die Einwohner inständig darauf hin, dass ihre Wasserversorgung nicht genügend Kapazität aufweist, um private Pools beliebig zu füllen.

Damit den Einwohnern zu jeder Zeit genügend Trinkwasser im Haushalt zur Verfügung steht, muss vor der Inbetriebnahme von privaten Pools der Brunnenmeister Jürg Mollet telefonisch kontaktiert werden.

Er wird koordinieren, wann die grössere Wasserentnahme erfolgen darf.

Ganzjahrespools sind bewilligungspflichtig

Ausserdem gilt zu beachten, dass Ganzjahrespools gemäss Bauverordnung des Kantons Solothurn bewilligungspflichtig sind und die Entnahme von Wasser ab Hydrant verboten ist.

Des Weiteren sind die allgemeinen Sicherheitsvorkehrungen beim Einfüllen zu beachten: Ausläufe von Gartenschläuchen darf man nie im Wasser liegen lassen.

Das Befüllen muss immer indirekt erfolgen, das heisst, man soll das Wasser in Schwimmbäder, Eimer, Tanks et cetera plätschern lassen.

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