

Organisationshandbuch in Safnern wurde angepasst

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 7. Februar 2022 nachfolgende überarbeiteten Dokumente des Organisationshandbuchs der Gemeinde Safnern mit Inkrafttreten per 1. Januar 2022 genehmigt hat: Register 7 (Organverzeichnis), Register 12 (Organigramm), Register 13 (Stellvertretungsplan Verwaltung, Werkhof, Schulhauswart), Register 15 (Verzeichnis Spezialfunktionen) und Register 29 (Stellenbeschriebe Verwaltung).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel in Nidau, erhoben werden. Das Organisationshandbuch liegt während dieser Zeit bei der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Weitere Informationen sind auf der Webseite der Gemeinde Safnern zu finden.