Wie die Gemeinde Messen informiert, ist die Hundesteuerrechnung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zu begleichen.
Hund
Eine Frau geht mit einem Hund spazieren. (Symbolbild) - keystone
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Der Einzug der Hundesteuer der Gemeinde Messen erfolgt per Rechnung, welche im April 2023 mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen verschickt wird.

Die gesetzlichen Grundlagen dazu sind im Hundegesetz zu finden.

Die Hundesteuer ist für jeden gehaltenen Hund, der am 1. April 2023 (Stichtag) älter als drei Monate ist, zu bezahlen. Pro Hund beträgt die Steuer 100 Franken.

Für verspätete Zahlung der Rechnung wird eine Mahngebühr von 50 Franken verrechnet.

Hunde müssen gemeldet und registriert sein

Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde spätestens drei Monate nach der Geburt durch einen Tierarzt mit einem Mikrochip zu kennzeichnen, zu registrieren und bei der Gemeindeverwaltung anzumelden.

Ein Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind innert zehn Tagen entweder bei der Gemeindeverwaltung oder der zentralen Datenbank AMICUS, zu melden.

Meldepflichtig sind auch Namens- und Adressänderungen des Halters.

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