In der Heizperiode 2021 bis 2022 werden ab September 2021 die betroffenen Anlagen in Meinisberg erstmals gemessen.
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Ein Feuer lodert (Symbolbild). - Pixabay
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Wie die Gemeinde Meinisberg berichtet, besteht mit der Revision der Luftreinhalte-Verordnung vom 1. Juni 2018 neu eine Messpflicht bei Holz- und Kohle-Zentralheizungen bis 70kW sowie gewerblich genutzten Backöfen. Im Kanton Bern erfolgt der Vollzug der neuen Messpflicht seit dem 1. November 2019 gestaffelt.

In der Heizperiode 2021/2022 (also ab September 2021) werden die betroffenen Anlagen in Meinisberg erstmals gemessen. Die betroffenen Anlagen-Eigentümer werden von der zuständigen kantonalen Stelle im September 2021 persönlich und brieflich über die neue Messpflicht und den Start der Messung informiert.

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