Wie die Gemeinde Flumenthal mitteilt, müssen sichtbehindernde Bäume, Sträucher, Grünhecken oder Bepflanzungen bis zum 26. Juni 2023 zurückgeschnitten werden.
Zurückschneiden von Bäumen / Hecken und Sträuchern
Zurückschneiden von Bäumen / Hecken und Sträuchern. - Gemeinde Mandach
Ad

Längs der Strassen und Trottoirs müssen überhängende Äste, Sträucher, Grünhecken und Bepflanzungen bis auf die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.

Der freie Verkehrsraum erfordert längs der Strassen eine Höhe von mindestens 4,20 Meter und längs der Trottoirs 2,50 Meter.

Bei Ein- und Ausfahrten, Einmündungen und Kurven müssen sichtbehindernde Bäume, Sträucher, Grünhecken oder Bepflanzungen so weit zurückgeschnitten oder gar entfernt werden, dass die freie Übersicht gewährleistet ist.

Grundstückeigentümer werden gebeten, dieser Aufforderung bis zum 26. Juni 2023 Folge zu leisten.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Flumenthal