Wie die Gemeinde Schnottwil mitteilt, erfolgt im April 2023 der Versand der Hundesteuer-Rechnungen. Tierhalten müssen ihre Hunde bei der Gemeinde anmelden.
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Ein Labrador. (Symbolbild) - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Hundesteuer wird den gemeldeten Hundebesitzern im April durch die Finanzverwaltung in Rechnung gestellt.

Die Steuer beträgt für den ersten Hund 80 Franken und für jeden weiteren Hund 95 Franken.

Neu wird gemäss Einwohnergemeindeversammlungsbeschluss vom 7. Dezember 2022 (Genehmigung im Rahmen des Budgets) die Kontrollzeichengebühr von 40 Franken ebenfalls in Rechnung gestellt.

Hunde, die am Stichtag (1. April) noch nicht drei Monate alt sind, sind von der Hundesteuer und der Kontrollzeichengebühr befreit.

Hunde müssen bei der Gemeinde gemeldet werden

Alle Hundebesitzer, die ihre Hunde noch nicht bei der Einwohnergemeinde Schnottwil angemeldet haben, werden gebeten, dies bis spätestens 31. März 2023 nachzuholen.

Eine Registrierung in der AMICUS-Datenbank alleine reicht nicht.

Die Gemeinde ist den Hundehaltern dankbar, wenn sie für die Anmeldung das Impfbüchlein sowie den Nachweis einer Haftpflichtversicherung mitbringen.

Robidog-Säcke & Leinenplicht sind zu beachten

Der Halter hat eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen, welche die Risiken der Hundehaltung einschliesst und sowohl die Haftpflicht des Halters, als auch die derjenigen Person abdeckt, welche den Hund tatsächlich beaufsichtigt.

Es besteht auch Mitteilungspflicht, wenn der Hund gestorben ist oder man nicht mehr Halter des Tieres ist. Falls jemand Fragen hat, steht die Gemeinde gerne zur Verfügung.

Wege, Trottoirs, fremde Gärten, Kinderspielplätze sowie landwirtschaftliche Kulturen dürfen durch Hunde nicht verunreinigt werden.

Aus diesem Grund sind die Hundehalter gebeten, den Hundekot aufzunehmen und in den zur Verfügung stehenden Robidog-Behältern zu entsorgen, Robidog-Säcke können weiterhin gratis bei der Gemeinde bezogen werden.

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