Wie die Gemeinde Biezwil berichtet, wird nach der Aufhebung des Fussgängerstreifens beim «Schild-Haus» auch dessen Strassenbeleuchtung nachts ganz abgestellt.
Aufhebung der Strassenbeleuchtung (Symbolbild), Keystone
Aufhebung der Strassenbeleuchtung (Symbolbild), Keystone - Community
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Die Bevölkerung wurde bereits informiert, dass die Strassenbeleuchtung von 0 bis 5 Uhr abgeschaltet wird.

Zu diesem Zeitpunkt ging der Gemeinderat davon aus, dass ausschliesslich der Fussgängerstreifen beim Schulhaus existiert und beleuchtet werden muss.

Anschliessend erfolgte eine Reaktion aus der Bevölkerung, dass es noch den Fussgängerstreifen beim «Schild-Haus» gibt.

Bei Fortdauer der Beleuchtung fielen enorme Kosten an

Der Rat hatte diesen Streifen nicht im Bewusstsein. Für dieses Versehen entschuldigt sich die Behörde.

Sofern dieser Streifen auch weiter zu beleuchten ist, fallen enorme Kosten an, dies gilt vor allem der Ansteuerung von dieser Strassenbeleuchtung und Abkoppelung von den anderen, welche dann zu gewissen Zeiten nicht mehr in Betrieb sein sollten.

Daher hat sich der Gemeinderat an der letzten Sitzung mit dieser Thematik befasst.

Dabei hat er erneut die verschiedenen Aspekte wie Strommangellage, öffentliche Sicherheit, Umgang mit Ressourcen sowie das Thema Kosten abgewogen.

Eine Nachtabschaltung ist laut Rat gerechtfertigt

Der Rat kam zum Schluss, dass eine Nachtabschaltung gerechtfertigt ist. Zuvor ist jedoch eine verkehrs- beziehungsweise versicherungsrechtliche Voraussetzung zu schaffen, um allfällige primär Haftungsansprüche durch den nicht beleuchteten Fussgängerstreifen zu verhindern.

Deshalb wird der Fussgängerstreifen beim «Schild-Haus» aufgehoben. Dafür ist der Kanton zuständig.

Sobald dieser die Markierung sowie Signalisation entfernt hat, erfolgt die Nachtabschaltung.

Um dem Aspekt der Sicherheit zusätzlich Rechnung zu tragen, werden alle Strassenlampen, ausser jene beim Fussgängerstreifen beim Schulhaus, von 1 Uhr bis 5 Uhr ausgeschaltet.

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