Wie die Gemeinde Arch mitteilt, ist das elektronische Baubewilligungsverfahren via eBau seit 1. März 2022 obligatorisch.
eBau
eBau ermöglicht die elektronsiche Eingabe von Baugesuchen - Nau.ch
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Seit September 2019 ist es möglich in der Gemeinde Arch, ein Baugesuch elektronisch einzureichen. Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Man kann sein Gesuch online erfassen und sämtliche Unterlagen hochladen. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt die Wegleitung. Der Zugriff auf eBau erfolgt über die Gemeindewebseite.

Eine zusätzliche Unterschrift von Hand ist dennoch nötig

Seit 1. März 2022 ist die Verwendung von eBau obligatorisch. Das Baugesuch und alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren werden in eBau ausgefüllt. Die Pläne werden hochgeladen und der Gemeinde übermittelt. Das ausgedruckte und unterschriebene Baugesuch ist bei der Gemeinde zusammen mit den unterzeichneten Bauplänen zweifach einzureichen.

Dies ist vorderhand nötig, solange das Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRPG) noch eine Unterschrift von Hand verlangt. Die Revision des VRPG für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs ist in Planung, hängt aber vom Fahrplan des Bundes zum Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) ab. Die Botschaft des Bundesrates dazu wird für das Jahr 2022 erwartet.

Die Bauverwaltung Arch wird ab 1. März 2022 jegliche Baueingaben somit nur noch online per eBau entgegennehmen. Sollte eine Eingabe über eBau nicht möglich sein oder man Fragen habe, wird gebeten, direkt Kontakt mit der Bauverwaltung aufzunehmen. Weitere Informationen findet man auf der Gemeindewebseite.

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