Der Zonenplan, das Baureglement und der Sondernutzungsplan zum Überbauungsplan Schöntal liegen vom 14. Februar bis 15. März 2022 in Waldkirch öffentlich auf.
Ortsschild von Waldkirch.
Ortsschild von Waldkirch. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Der Zonenplan, das Baureglement, der Sondernutzungsplan und der Strassenplan der Gemeinde Waldkirch wurden vom 29. August 2019 bis 27. September 2019 öffentlich aufgelegt und nach dem Entscheid über die Einsprachen und der Festsetzung dem fakultativen Referendum unterstellt.

Da das fakultative Referendum nicht ergriffen wurde, hat der Gemeinderat im April 2021 den Genehmigungsantrag beim Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, AREG, eingereicht.

Die Ortsplanungsrevision ist einem weiteren Mitwirkungsverfahren unterstellt

Das Verfahren der Ortsplanungsrevision wurde zwar vollständig durchgeführt, jedoch hätten die Anpassungen im Baureglement und im Zonenplan, die nach der ersten öffentlichen Auflage im Zusammenhang mit dem Entscheid über die Einsprachen erfolgt sind, einer erneuten Mitwirkung und öffentlichen Auflage unterstellt werden müssen, selbst wenn im Nachgang dazu das fakultative Referendum nicht ergriffen worden ist, so die Rückmeldung des AREG.

Unter anderem musste aufgrund zwischenzeitlich ergangener Gerichtsentscheide auch der Planbeständigkeit mehr Beachtung geschenkt werden, womit Projekte, die eigentlich erst im Anschluss mit einem Teilzonenplanverfahren bearbeitet worden wären, trotzdem bereits in die aktuelle Zonenplanung aufgenommen werden müssen.

Ein Mitwirkungsverfahren wurde durchgeführt

Für die vorgenannten Anpassungen, die einer erneuten öffentlichen Auflage unterstellt werden müssen, musste vorgängig auch ein Mitwirkungsverfahren durchgeführt werden. Konkret wurden die Anpassungen vom 4. November 2021 bis am 17. Dezember 2021 der öffentlichen Mitwirkung unterstellt.

Dabei sind ein Antrag bezüglich der Einzonung im Laubbach sowie zwei Anträge, welche die Weilerzone betreffen eingegangen. Zu den restlichen Punkten wurden keine Eingaben oder Anträge eingereicht.

Auf die Einzonung im Projekt «Trocknungsanlage» wird verzichtet

An der Informationsveranstaltung vom 26. Oktober 2021 zur Ortsplanungsrevision und dem Projekt «Trocknungsanlage Laubbach, Waldkirch», der rund 60 Personen beigewohnt haben, konnte das Projekt «Trocknungsanlage Laubbach» erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Es wurden kritische Stimmen über den Standort und die Emissionen sowie über die zusätzliche Verkehrsbelastung, die Zufahrt und die Sicherheit (Schulwegsicherheit) geäussert. Im Rahmen der Mitwirkung ist zudem eine schriftliche Eingabe gegen das Projekt eingegangen.

Im Hinblick auf die Umsetzung des Zonenplans und des neuen Baureglements hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 18. Januar 2022 nach einer Gesamtbeurteilung entschieden, auf die Einzonung der Arbeitszone für das Projekt «Trocknungsanlage Laubbach» zu verzichten.

Der Zonenplan wird ohne dieses Projekt und der damit verbundenen Einzonung öffentlich aufgelegt.

Die Korrekturen liegen öffentlichen auf

Die Anpassungen des Zonenplans und des Baureglements sowie die Ergänzung zum Sondernutzungsplan zum Überbauungsplan Schöntal werden nun vom 14. Februar bis am 15. März 2022 öffentlich aufgelegt.

Die detaillierten Inhalte dieser Anpassungen sind auf der Website der Gemeinde oder im Gemeindehaus, Kanzlei, Büro 106, einsehbar. Die bereits erfolgten Einsprachen im Rahmen der 1. öffentlichen Auflage müssen nicht noch einmal eingereicht werden und haben weiterhin Bestand.

Gleichzeitig mit der öffentlichen Auflage der Anpassungen in Baureglement, Zonenplan und Sondernutzungsplan werden geringe Anpassungen im Richtplan, der ein strategisches Instrument des Gemeinderates darstellt und deshalb nicht öffentlich aufgelegt wird, bekannt gemacht.

Weitere und detaillierte Informationen sind auf der Gemeindewebseite zu finden.

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