Am 2. November 2021 berät das Gossauer Stadtparlament den Nachtrag zum Parkierungsreglement. Trotz Kritik hält der Stadtrat an seinem Antrag fest.
Die Stadtmitte von Gossau (SG).
Die Stadtmitte von Gossau (SG). - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Im Frühjahr hat der Stadtrat dem Parlament eine Ergänzung des Parkierungsreglements beantragt. Künftig sollen auch öffentlich zugängliche, private Parkierungsanlagen mit mindestens 50 Parkfeldern bewirtschaftet werden.

Dies soll die Verfügbarkeit von Parkplätzen verbessern und zu einem stadtverträglichen Verkehr beitragen. Betroffen wären Parkierungsanlagen von Einkaufs-, Sport- und Freizeitzentren.

Die Parkgebühren gehen an den Eigentümer der Parkierungsanlage. Weiterhin keine Bewirtschaftungspflicht ist vorgesehen für Parkplätze von kleineren Detailhandelsgeschäften und Restaurants sowie nicht öffentlich zugängliche Personalparkplätze.

Die Kommission ist gegen die Ergänzungen des Reglements

Die vorberatende Kommission beantragt, diese Ergänzung des Reglements abzulehnen. Der schriftliche Antrag enthält keine Begründung. Der Stadtrat hält an seinem Antrag fest.

Er begründet die geplante Massnahme mit dem Umweltschutzgesetz und der Luftreinhalteverordnung als übergeordneter Rechtsgrundlage. Zudem basiert die Massnahme auf dem Agglomerationsprogramm, dem Stadtentwicklungskonzept und dem Raumkonzept, welche behördenverbindlich sind.

Schliesslich soll auch Rechtsgleichheit mit neueren Parkierungsanlagen hergestellt werden. Bei solchen wird die Bewirtschaftungspflicht mit der Baubewilligung verfügt.

Die Stadtwerke sollen einen Batteriespeicher bekommen

Im Stromnetz muss der Wechselstrom eine konstante Frequenz von 50 Hertz haben. Energieversorger, welche Energiespeicher zur Verhinderung von Frequenzschwankungen zur Verfügung stellen, werden für solche Systemdienstleistungen entschädigt.

Zudem lassen sich mit solchen Speichern die Entschädigungen an die Betreiber der Übertragungsnetze reduzieren. Deshalb planen die Stadtwerke Gossau auf ihrem Werkhof-Areal einen Batteriespeicher mit einer Leistung von drei Megawatt.

Mit dem Speicher erwirtschaften die Stadtwerke einen jährlichen Gewinn von mutmasslich 150'000 Franken. Der Stadtrat beantragt einen Investitionskredit von zwei Millionen Franken. Das Präsidium sieht für dieses Geschäft die Einsetzung einer vorberatenden Kommission vor.

An der Sitzung gibt es die Möglichkeit Fragen zu stellen

Zum Abschluss der Sitzung ist eine Fragestunde traktandiert. In dieser werden die Stadträte vorgängig eingereichte Fragen aus dem Parlament mündlich beantworten.

An der Sitzung vom 2. November 2021 um 18 Uhr im Fürstenlandsaal besteht generelle Maskenpflicht. Die Sitzungsunterlagen sind auf der Stadthomepage aufgeschaltet. Dort sind auch weitere Informationen zum Gossauer Stadtparlament abrufbar.

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