Gossau SG

Gossau SG startet zweite Mitwirkung zum Zonenplan

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Der Stadtrat Gossau überarbeitet Zonenplan und Baureglement. Bis 7. Oktober 2025 können Bürgerinnen und Bürger ihre Rückmeldungen einreichen.

Die Stadtmitte von Gossau (SG).
Die Stadtmitte von Gossau (SG). - Nau.ch / Miriam Danielsson

Wie die Stadt Gossau SG mitteilt, legt der Zonenplan fest, wo was gebaut werden kann. Das Baureglement definiert, wie gebaut werden kann. Beide zusammen bilden den Rahmennutzungsplan. Zu diesem wird eine zweite Mitwirkung durchgeführt.

Richtplan, Schutzverordnung, Zonenplan und Baureglement sind Bestandteile der Ortsplanung. Diese wird auch in Gossau überarbeitet. Im März 2024 hat das Stadtparlament den Richtplan erlassen, der Kanton hat ihn zur Kenntnis genommen.

Die Schutzverordnung befindet sich im Einspracheverfahren; sie kommt voraussichtlich nächstes Jahr ins Parlament. Der Zonenplan konkretisiert den Richtplan und unterscheidet die Nichtbauzonen von den Bauzonen.

In den Bauzonen werden für jede Parzelle die baulichen Nutzungsmöglichkeiten und deren Intensität definiert. Das Baureglement legt für jede Zone die Regelbauweise fest. Zonenplan und Baureglement zusammen bilden den Rahmennutzungsplan.

Anpassungen im Zonenplan

Für diesen Plan wurden letzten Herbst die Mitwirkung und die Vorprüfung beim kantonalen Amt für Raumentwicklung und Geoinformation AREG durchgeführt. Dies ergab zahlreiche wertvolle Anregungen. Der Stadtrat hat den Zonenplan und das Baureglement in verschiedenen Punkten geändert.

Im Zonenplan verzichtet er unter anderem auf die Schwerpunktzone Haldenstrasse/Kirchstrasse-Ost und definiert neu das Gebiet Poststrasse als Schwerpunktzone. In der Arbeitsplatzzone Gossau-Ost sollen Gebäude mit 19 Metern Gesamthöhe möglich sein; der erste Plan sah 15 Meter vor.

Die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen erfahren verschiedene Anpassungen. Die Reserveflächen für die Sportanlagen in der Rosenau und für den Friedhof Hofegg werden reduziert. Für den Waffenplatz und das SBB-Umspannwerk werden neue Bestimmungen festgelegt.

Grünflächenziffer wird vereinfacht

Im Baureglement ist eine Grünflächenziffer zur Sicherstellung der Wohnqualität vorgesehen. Gegenüber der Fassung für die erste Mitwirkung vereinfacht der Stadtrat die Detailbestimmungen im Reglement.

Der Schwellenwert für die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes bei Arealentwicklungen wird gemäss dem Gesamtverkehrskonzept bei 50 Abstellplätze festgesetzt.

Mitwirken bis 7. Oktober 2025

Auf Grund dieser bedeutenden Änderungen hat der Stadtrat eine zweite Mitwirkung beschlossen. Diese läuft bis am 7. Oktober 2025. Die Unterlagen sind online einsehbar. Während der Mitwirkung bietet die Stadtentwicklung auf Voranmeldung auch Sprechstunden an.

In anderen Gemeinden hat sich gezeigt, dass die Mitwirkung noch keine Rückschlüsse auf die politischen Chancen des Rahmennutzungsplanes zulässt.

In der Mitwirkung dominieren in der Regel Forderungen nach stärkerer Deregulierung. An der Urne scheitern Ortsplanungen hingegen fasst immer daran, dass die Mehrheit der Stimmenden mehr geregelt haben möchte.

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