Gaiserwald soll strenger kontrolliert werden
Der Tannenberg zwischen Engelburg und Waldkirch oder auch der Roserwald ob Gossau sind beliebte Ausflugsziele von Sportlern und Sportlerinnen sowie Erholungssuchenden.

Forstdienst und Jagdverantwortliche stellen fest, dass vor allem Biker und Bikerinnen vermehrt abseits von befestigten Strassen auf Trails quer durch den Wald fahren. Gemäss kantonaler Waldgesetzgebung ist das Radfahren und Reiten abseits von öffentlichen Strassen und Wegen verboten.
Und das aus gutem Grund: Der Wald ist auch Lebensraum für unzählige Tier- und Pflanzenarten. Vor allem das Wild ist auf Rückzugsgebiete und Ruhe angewiesen.
Eine kanalisierte Erholungsnutzung auf den breiten Waldstrassen können Wildtiere (z.B. Rehe) gut einschätzen. Fahren zum Beispiel Biker oder Bikerinnen quer durch den Wald, löst dies kräftezehrende und plötzliche Fluchtreaktionen sowie Stress aus, was z.B. in der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit (1. Mai bis 15. Juli) zu erheblichen Beeinträchtigungen führen kann.
Den erhöhten Nahrungsbedarf deckt das Wild u.a. mit dem Abäsen von Knospen und Blättern. Werden die jungen Bäumchen zu stark verbissen, können die Waldverjüngung und damit letzten Endes die Waldfunktionen gefährdet sein.
Nur offizielle Wege oder Routen benutzen
Bikesportler und Bikesportlerinnen, Reiter und Reiterinnen sowie andere Nutzergruppen sind darum gebeten, auf den offiziellen Wegen oder Routen zu bleiben. Ein faires Nebeneinander von Wildtieren und Erholungssuchenden ist eine Grundvoraussetzung, dass der Wald als wertvoller Lebens- und Erholungsraum erhalten bleibt.
Forstdienst und Wildhut haben in der Vergangenheit immer wieder versucht, mit kanalisierenden und aufklärenden Massnahmen Verständnis für den Wald und die Bedürfnisse seiner «Bewohner» zu wecken. Weil diese Sensibilisierungsmassnahmen nicht die nötige Wirkung gezeitigt haben, werden nun verstärkt Ressourcen in den Vollzug gelegt.
In diesem Zusammenhang ist geplant, im Grossraum St.Gallen zusammen mit der Polizei Kontrollen im Wald durchzuführen und fehlbare Personen zu büssen bzw. anzuzeigen.