Für Personen die trotz Hilfsprogramm nicht in der Lage sind ihre Ausgaben zu decken, stellt der Kanton St. Gallen Hilfe in Aussicht.
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Der Kanton St.Gallen stellt fünf Millionen Franken zur finanziellen Unterstützung von Personen zur Verfügung, die aufgrund der Corona-Krise und trotz umfassendem Hilfsprogramm von Bund und Kanton nicht mehr in der Lage sind, ihre Ausgaben zu decken. Betroffene aus der Gemeinde Gaiserwald können ein Gesuch beim Sozialamt der Gemeinde einreichen.

Viele Menschen leiden unter den finanziellen Folgen der anhaltenden Corona-Krise. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Unterstützungsmassnahmen richtet der Kanton St.Gallen die sogenannte «Corona-Hilfe» aus.

Diese richtet sich an Personen, die besonders stark von der Krise betroffen sind und trotz umfassendem Hilfsprogramm von Bund und Kanton ihre Ausgaben nicht decken können. Keinen Anspruch haben Personen, die Sozialhilfe beziehen oder beziehen könnten, und Personen, die eine AHV- oder IV-Rente erhalten. Für diese beiden Gruppen gibt es andere Unterstützungsformen.

Betroffene können sich beim Sozialamt beraten lassen und dort ein Gesuch um finanzielle Corona-Hilfe einreichen. Die Voraussetzungen für die Unterstützungsbeiträge sowie die nötigen Formulare sind auf der Website coronahilfesg.ch aufgeschaltet.

Diese Informationen werden den Betroffenen neben der deutschen Sprache noch in zehn weiteren Sprachen angeboten. Ebenso enthält die Website verschiedene Links, die zu weiteren wichtigen Informationen rund um Corona-Massnahmen im Kanton führen.

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