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Mehr Kompetenzen für Glarner Gemeinden beim Erteilen von Parkbussen

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Die Glarner Regierung hat den Gemeinden mehr Kompetenzen für polizeiliche Aufgaben eingeräumt. Sie können ab 2024 Verstösse im ruhenden Verkehr ahnden.

Ortsübersicht der Stadt Glarus mit Blick auf die Stadtkirche Glarus am Standort Bergli.
Ortsübersicht der Stadt Glarus mit Blick auf die Stadtkirche Glarus am Standort Bergli. - Nau.ch / Simone Imhof

Die Glarner Regierung hat den Gemeinden mehr Kompetenzen für polizeiliche Aufgaben eingeräumt. Sie können gemäss einer Mitteilung ab kommendem Jahr sämtliche Verstösse im ruhenden Verkehr ahnden.

Neu dürfen Gemeinden auch Verstösse wie Parkieren in Verbotszonen oder ausserhalb von Parkfeldern büssen, schrieb der Kanton Glarus am Mittwoch in einer Mitteilung.

Bisher seien sie nur befugt gewesen, bestimmte Verstösse wie etwa «das Überschreiten der zulässigen Parkzeit, das Nicht- oder nicht gut sichtbare Anbringen der Parkscheibe oder das Einstellen der falschen Parkzeit» zu ahnden.

Diese zusätzlichen Kompetenzen zur Kontrolle des ruhenden Verkehrs ermögliche die Änderung der Verordnung zur Ordnungsbussen-Gesetzgebung des Bundes, hiess es in der Mitteilung weiter.

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