Glarus

Kanton Glarus lehnt «Steuerbefreiung von Solarstrom für Private» ab

Kanton Glarus
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Glarus,

Wie der Kanton Glarus berichtet, fordern zwei Landräte in einer Motion, dass der Erlös aus kleinen Solaranlagen im Kanton Glarus steuerfrei werden soll.

Photovoltaik
Eine Photovoltaik-Anlage auf einem Dach. (Symbolbild) - Keystone

Für die ins Stromnetz eingespeiste Energie zahlen die Elektrizitätswerke den privaten Solaranlagenbesitzern eine Vergütung.

Dieses Geld wird als Ertrag zum Einkommen gerechnet und entsprechend besteuert.

Dies will die von den Landräten Frederick Hefti und Martin Zopfi eingereichte Motion «Steuerbefreiung von Solarstrom für Private» ändern.

Sie fordern, wer eine kleine Anlage mit einer Höchstleistung von 30 Kilowattpeak (kWp) auf einem Privathaus betreibt und zugleich dort wohnt, soll für den Stromertrag keine Steuern bezahlen.

Der Kanton kann nicht bestimmen, welche Einkünfte steuerfrei sind

Der Regierungsrat stellt in seiner Antwort fest, dass die Forderung gesetzlich nicht umsetzbar ist.

Zum einen kann der Kanton nicht bestimmen, welche Einkünfte steuerfrei sind und welche nicht.

Das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden sieht nämlich vor, dass grundsätzlich alle Einkünfte der Einkommenssteuer unterliegen.

Eine Ausnahme für die Erträge aus privaten Photovoltaikanlagen ist nicht vorgesehen.

Photovoltaikanlagen-Besitzer werden vom Kanton unterstützt

Zum anderen würde die Umsetzung bestimmte Steuerpflichtige begünstigen.

Das ist ein Verstoss gegen den verfassungsmässigen Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

Im Weiteren unterstützt der Kanton Photovoltaikanlagen-Besitzer bereits beim Kauf.

Anschaffungskosten können von den Steuern abgezogen werden

Die Entschädigungen für eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung bis zu 30 kWp betrugen im Kanton Glarus in den Jahren 2021 und 2022 im Schnitt je rund 4000 Franken.

Die selbst getragenen Anschaffungskosten können dabei von den Steuern abgezogen werden.

Die Motion sowie die Stellungnahme des Regierungsrates sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.

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