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    Kanton Glarus: Jährlicher Neuabschluss der IT-Verträge entfällt

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    Der Regierungsrat des Kantons Glarus hat neue IKT-Leistungsvereinbarungen mit den Technischen Betrieben genehmigt.

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    Der Regierungsrat genehmigt die Leistungsvereinbarungen für Informatik-Dienstleistungen 2026 mit den Technischen Betrieben der Gemeinden.

    Die Hauptabteilung Informatik erbringt Informations- und Kommunikationsdienstleistungen (IKT-Leistungen) für die Kantonsverwaltung, Gerichte und Gemeinden. Zu den Leistungsbezügerinnen gehören auch die Technischen Betriebe der drei Gemeinden. Die bisherigen Leistungsvereinbarungen sind Ende 2024 ausgelaufen.

    Im Jahr 2025 erbrachte die Hauptabteilung Informatik weiterhin IKT-Leistungen für die Technischen Betriebe, welche von diesen vergütet wurden. Nun werden rückwirkend per 1. Januar 2026 neue Leistungsvereinbarungen abgeschlossen. Diese gelten unbefristet mit einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten.

    Künftig entfällt damit der jährliche Neuabschluss der Leistungsvereinbarungen.

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