Glarus

    Glarus möchte mit einem kantonalen Gesetz Velowege fördern

    Kanton Glarus
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    Wie der Kanton Glarus mitteilt, schafft er für die Förderung des Veloverkehrs eine gesetzliche Grundlage. Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. August 2023.

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    Glarus. - Keystone

    Um die Nutzung des Velos zu fördern, sind sichere und qualitativ hochwertige Velowege unerlässlich.

    Die Grundlage dafür hat die Schweizer Stimmbevölkerung am 23. September 2018 mit dem Bundesbeschluss über die Velowege geschaffen.

    Im Kanton Glarus befürworteten gut 63 Prozent der Stimmberechtigten die Vorlage. Das neue Gesetz ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

    Dieses sieht vor, dass der Bau von Velowegen Aufgabe der Kantone bleibt.

    «Glarus braucht eine Velo- und Mountainbike-Strategie»

    Sie haben künftig die Pflicht, Velowege verbindlich zu planen und für ein zusammenhängendes und sicheres Velowegnetz zu sorgen.

    Ein attraktives und gesetzlich geregeltes Velo- und Mountainbike-Angebot, dies forderten im Oktober 2020 auf kantonaler Ebene Landrat Martin Zopf und Unterzeichnende.

    In ihrer Motion «Der Kanton Glarus braucht eine Velo- und Mountainbike-Strategie» machten sie unter anderem auch auf die bestehenden und möglichen Konflikte bei der gemeinsamen Nutzung von Wegen durch Wanderer und Bikefahrer aufmerksam.

    Der Landrat überwies die Motion und beauftragte damit den Regierungsrat, deren Auftrag zu erfüllen.

    Ein kantonales Veloweggesetz wird vorgelegt

    Der Kanton Glarus legt deshalb der Landsgemeinde 2024 ein kantonales Veloweggesetz vor.

    Damit werden sowohl die Aufträge der Motion Zopfi wie auch der Bundesgesetzgebung erfüllt.

    Das Gesetz schafft Klarheit über die Zuständigkeiten für Planung, Bau und Betrieb von Velowegen beziehungsweise -routen.

    Als Teil einer Mountainbike-Strategie für den Kanton Glarus sieht dieses auch vor, das Befahren von Fuss- und Wanderwegen im Kanton Glarus mit Velos und Mountainbikes grundsätzlich zu gestatten – sofern dies nicht explizit untersagt ist.

    Elektronisches Vernehmlassungsverfahren steht zur Verfügung

    Das Departement Bau und Sicherheit führt eine Vernehmlassung zum Entwurf des neuen Kantonalen Veloweggesetzes durch.

    Bis zum 30. August 2023 können die Unterlagen erstmals online eingesehen und kommentiert werden.

    Dafür steht ab 30. Juni 2023 das elektronische Vernehmlassungsverfahren zur Verfügung.

    Dieses bietet für Vernehmlassungsteilnehmende wie auch die Verwaltung verschiedene Vorteile.

    Die digitale Mitwirkungsplattform ist ein Pilotversuch

    Der Kanton hofft, dass möglichst viele Stellungnahmen auf dem elektronischen Weg eintreffen.

    Bei der digitalen Mitwirkungsplattform handelt es sich um einen Pilotversuch.

    Dabei werden während der einjährigen Pilotphase die Vernehmlassungen des Departements Bau und Umwelt mit der digitalen Mitwirkung begleitet, um ihren Mehrwert herauszufinden.

    Es ist weiterhin möglich, die Stellungnahmen auf dem Postweg oder im Word-Format per E-Mail einzureichen.

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