Glarner Anlaufstelle für Opfer von Zwangsmassnahmen bleibt offen
Die Glarner Anlaufstelle für Betroffene von ehemaligen fürsorgerischen Zwangsmassnahmen wird noch bis mindestens bis März 2023 weitergeführt.

Die Glarner Anlaufstelle für Betroffene von ehemaligen fürsorgerischen Zwangsmassnahmen wird noch bis mindestens bis März 2023 weitergeführt. Die Kantonsregierung geht davon aus, dass sich weitere Opfer behördlicher Willkür melden und einen Antrag auf solidarische Entschädigung stellen werden.
In der Periode vom Oktober 2021 bis März 2022 hatten sich zwei Personen bei der Anlaufstelle gemeldet, wie die Regierung am Montag, 11. Juli 2022, mitteilte. Auslöser waren ein Medienbericht zum Thema fürsorgerische Massnahmen sowie ein Folgeartikel zu einem ehemaligen Kinderheim im Glarnerland.
Die kantonale Anlaufstelle für Opfer von behördlich verfügten fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und von «administrativen Versorgungen» wurde im März 2013 eingerichtet. Seither bearbeitete sie 74 Fälle behördlicher Übergriffe.