Wie die Gemeinde Glarus Nord informiert, hat das kantonale Departement Bau und Umwelt die Gesamtrevision der Nutzungsplanung genehmigt.

Das kantonale Departement Bau und Umwelt hat am 20. August 2024 die Gesamtrevision der Nutzungsplanung (NUP II) der Gemeinde Glarus Nord genehmigt. Im gleichen Zug wurden die Beschwerdeentscheide mit Rechtsmittel eröffnet. Die Gemeinde Glarus Nord wird den eingegangenen Genehmigungsentscheid zusammen mit dem Ortsplanungsbüro STW analysieren und die Folgeschritte festlegen. Bevor das weitere Vorgehen in Angriff genommen werden kann, muss der Ablauf der Beschwerdefrist abgewartet werden. Die Nutzungsplanung wird in Teilen vermutlich Ende September bzw. Anfang Oktober in Rechtskraft erwachsen.

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Weitere Schritte nach Ablauf der Beschwerdefrist

Nach Ablauf der Beschwerdefrist gilt es zu analysieren, welche Teile der Gesamtrevision der Nutzungsplanung rechtskräftig sind und somit umgehend umgesetzt werden. Dies bedeutet auch, dass alle laufenden Baubewilligungsverfahren mit Inkrafttreten der NUP II einer erneuten öffentlichen Auflage unterstellt sowie baurechtlich nach der neuen Nutzungsplanung beurteilt werden müssen.

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