Glarus

Einfachere Haltung von zwei Hunderassen in Glarus

Kanton Glarus
Kanton Glarus

Glarus,

Wie der Kanton Glarus berichtet, hebt er die Bewilligungspflicht für zwei Hunderassen auf.

Hund
Eine Frau geht mit einem Hund spazieren. (Symbolbild) - keystone

Der Kanton Glarus passt die Verordnung zum kantonalen Tierschutz- und Tierseuchengesetz an. Dabei schafft er die Bewilligungspflicht für zwei Hunderassen und die sogenannte Zwingerpauschale ab.

Der Regierungsrat hat die Verordnung zum kantonalen Tierschutz- und Tierseuchengesetz überprüft. In der Folge hebt er die Bewilligungspflicht für Hunde der Rassen Hovawart und Rhodesian Ridgeback auf.

Zum einen wurden seit 2018 keine Vorfälle mit diesen Hunderassen registriert. Zum anderen unterliegen sie auch in anderen Kantonen keiner Bewilligungspflicht. Weitere Anpassungen bei den bewilligungspflichtigen Hunderassen drängen sich nicht auf.

Zwingerpauschale durch Einzeltaxe ersetzt

Zusätzlich wird die Zwingerpauschale abgeschafft und durch eine Einzeltaxe pro Hund ersetzt. Die Zwingerpauschale erhob der Kanton bei Halterinnen und Haltern von mehreren Zucht- oder Rennschlittenhunden.

Hunde, die als Blindenführerhunde, Polizeihunde, Wildhüterhunde oder Herdenschutzhunde ausgebildet werden, werden von der Hundetaxe befreit. Die Verordnungsänderungen treten am 1. Januar 2024 in Kraft.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

abwehr
67 Interaktionen
Luftabwehr
mate
68 Interaktionen
Dosen-Boom

MEHR GLARUS

skilift beizen
Glarus
Kantonspolizei Glarus.
4 Interaktionen
Glarus
Brand Raststätte
8 Interaktionen
Glarus
Glarus
2 Interaktionen
Glarus GL

MEHR AUS RHEINTAL

11 Interaktionen
Sennwald SG
Brand Wangs
2 Interaktionen
Wangs SG
Kollision Staad
11 Interaktionen
Staad SG
Spaten Fuss Spatenstich Baustelle
1 Interaktionen
Balgach