Die Sozialversicherungen Glarus blicken auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2022 zurück. Insbesondere die Eingliederung bei der IV war eine Erfolgsgeschichte.
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Wie der Kanton Glarus mitteilt, beliefen sich die Versicherungsbeiträge 2022 auf 107,1 Millionen Franken, die ausgerichteten Versicherungsleistungen auf 202,5 Millionen Franken.

Davon entfallen im Jahr 2022 noch 584,7 Millionen Franken (im 2021 3,4 Millionen Franken) auf die 2020 eingeführte und 2022 wieder aufgehobene Versicherungsleistung Corona-EO.

Das ergibt ein Gesamtvolumen von 309,6 Millionen Franken und damit eine leichte Abnahme von 0,86 Prozent gegenüber dem Vorjahresvolumen von 312,3 Millionen Franken.

Dieses Ergebnis resultiert einerseits aus höheren Versicherungsleistungen (plus 6,1 Prozent) und andererseits aus den leicht niedrigeren Einnahmen aus Versicherungsbeiträgen (minus 0,14 Prozent).

Erfolgreiche Eingliederung im Kanton

Die Umsetzung der Weiterentwicklung IV im Jahr 2022 konnte mit grossem zusätzlichen Engagement aller Mitarbeitenden erfolgreich gestartet werden.

Es galt – insbesondere im Bereich der beruflichen Massnahmen –, neue Leistungen und ihre Codierung anzupassen und alle Kunden der IV über die Änderungen bei den medizinischen Massnahmen zu informieren sowie die Entscheide entsprechend neu zu fassen.

Die IV-Stelle Glarus weist einen schönen Erfolg bei der beruflichen Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt aus:

Die Zunahme der Anmeldungen über alle IV/AHV-Leistungen liegt gegenüber dem Vorjahr bei neun Prozent; im Bereich der Eingliederung und Rente IV erfolgte eine Zunahme von über 40 Prozent.

Die Vaterschaftsentschädigung wurde von 131 Vätern genutzt

Seit Anfang 2021 erhalten frischgebackene erwerbstätige Väter bis sechs Monate nach der Geburt ihres Kindes einen gesetzlichen Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen.

Der Urlaub wird über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert.

Im Kanton Glarus bezogen 131 Väter im Berichtsjahr den zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub.

Das entspricht einer Summe von 292'478 Franken.

Seit 2021 gibt es die Betreuungsentschädigung

Seit Mitte 2021 haben Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres schwer kranken Kindes unterbrechen, gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Betreuungsurlaub von maximal 98 Tagen.

Die Eltern können den Urlaub frei unter sich aufteilen. Finanziert wird auch diese Entschädigung über die EO.

Änderungen bei den Ergänzungsleistungen ab 2024

Die Ergänzungsleistungen (EL) greifen da, wo AHV/IV-Renten beziehungsweise IV-Taggelder und weitere Einkommen sowie das Vermögen nicht ausreichen, um im Alter oder bei Invalidität die minimalen Lebenskosten zu decken.

Anfang 2021 trat die EL-Reform 2021 in Kraft.

Bei allen bestehenden Fällen wurde eine Vergleichsrechnung durchgeführt und nur dann auf das neue Recht abgestellt, wenn sich für die berechtigte Person gestützt auf das neue Recht höhere Ergänzungsleistungen ergaben.

Ab 2024 wird das neue Recht auf alle EL-Beziehenden angewendet.

Stabile Zahlen, weniger Inkasso-Massnahmen

Bevölkerung, anspruchsberechtigte Personen sowie Beistände wurden über verschiedene Kanäle, zum Teil auch persönlich, informiert.

Die über die Ausgleichskasse abgerechneten Löhne und Einkommen entsprechen in etwa den Vorjahreszahlen.

Erneut bedurfte es weniger Inkasso-Massnahmen, eine sehr erfreuliche Entwicklung der Glarner Wirtschaft.

Die Anzahl der AHV-Renten nimmt weiter kontinuierlich zu

Als Grundpfeiler der ersten Säule sollen die AHV/IV-Renten den Existenzbedarf angemessen decken und werden der Preisentwicklung angepasst.

Reichen die Renten der AHV/IV zur Deckung des Existenzbedarfs nicht aus, richten Bund und Kantone Ergänzungsleistungen aus.

Durch das Erreichen des AHV-Rentenalters der sogenannten Babyboomer-Generation und der Möglichkeit eines Rentenvorbezugs nimmt die Anzahl der AHV-Renten weiter kontinuierlich zu.

Im Berichtsjahr gingen 487 Anmeldungen zur Altersrente ein. Insgesamt wurden 5415 AHV-Renten ausgerichtet.

Familienzulagen in Höhe von 13 Millionen Franken

Die Familienausgleichskasse Glarus richtete 2022 an 2466 Personen und für insgesamt 4454 Kinder Familienzulagen in der Höhe von rund 13 Millionen Franken aus.

Die Zulagen werden unterschiedlich finanziert:

Die Arbeitgebenden und die Selbständigerwerbenden finanzieren die Familienzulagen für Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende, der Kanton diejenigen für die Nichterwerbstätigen.

Beitragssatz konnte gesenkt werden

Die bundesgesetzlich vorgeschriebenen Reserven der Familienausgleichskasse werden von den Arbeitgebenden gespiesen und dienen dazu, Schwankungen – insbesondere aufgrund von Veränderungen der Lohnsumme und der Geburtenrate – auszugleichen und einen stabilen Beitragssatz zu gewährleisten.

Der erfreuliche Geschäftsgang in den letzten Jahren erlaubt es, zugunsten der Arbeitgebenden den seit 2018 geltenden Beitragssatz von 1,5 Prozent ab 2023 neu auf 1,4 Prozent zu senken.

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