Mit dem Ergebnis des ETH-Gutachtens wird bestätigt, dass die geplante Räumung in Kandergrund besser geeignet ist als die «Verkapselung» der Munitionsrückstände.
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Munitionsrückstände im ehemaligen Munitionslager Mitholz. - zvg
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Wie die Gemeinde Kandergrund in einer Medienmitteilung schreibt, hat die ETH Zürich im Auftrag des VBS im Zuge der technischen Abklärungen zur Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz ein Gutachten zum Konzept einer «Verkapselung» der Munitionsrückstände erstellt.

Konzept keine Alternative zur vorgesehenen Räumung der Munitionsrückstände

Das Gutachten kommt zum Schluss, dass mit diesem Konzept weder die Munitionsrückstände sicher eingeschlossen, noch der Durchfluss von Wasser ausgeschlossen werden kann. Damit ist das Konzept keine Alternative zur vorgesehenen Räumung der Munitionsrückstände.

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) arbeitet zurzeit an der Planung der Räumung der Munitionsrückstände im geologisch anspruchsvollen Gebiet der Flue von Mitholz. Diese Arbeiten umfassen unter anderem auch technische Abklärungen.

Konsequenzen der Räumung für die Bevölkerung so erträglich wie möglich

Dabei überprüft das Projektteam auch laufend, wie die Konsequenzen der Räumung für die Bevölkerung so erträglich wie möglich gemacht werden können. Der Einsatz neuer Technologien und Verfahren wird in diese Überlegungen einbezogen.

Parallel zu diesen Abklärungen hat ein privater Ingenieur beim VBS ein Konzept eingereicht, das eine «Verkapselung» der Anlage ohne Räumung der Munitionsrückstände vorsieht.

Das Konzept beschreibt, wie in einer «Verkapselung» sämtliche Hohlräume zu einem monolithischen, massiven Festkörper verfüllt werden können. Hierfür sind sieben Schritte vorgesehen.

Unabhängiges Gutachten: Munition lässt sich nicht sicher einschliessen

Für die Überprüfung der Machbarkeit dieses konkreten Konzeptes hat das VBS ein unabhängiges Gutachten der ETH Zürich erstellen lassen. Im ETH-Gutachten des Instituts für Geotechnik, Professur für Untertagbau, werden diese Schritte einzeln beurteilt und gewürdigt.

Das Gutachten kommt zum Schluss, dass mit dem Konzept «Verkapselung» weder die Munitionsrückstände sicher eingeschlossen, noch der Durchfluss von Wasser ausgeschlossen werden können.

Es könnten keine Erfolgskontrollen durchgeführt und keine allfällig erforderlichen späteren Massnahmen getroffen werden. Zudem würde auch eine spätere Bergung der Munitionsrückstände verunmöglicht.

«Verkapselung» ist keine valable Alternative zur Räumung

Mit dem Ergebnis des ETH-Gutachtens wird bestätigt, dass die «Verkapselung» der Munitionsrückstände als Alternative zur geplanten Räumung nicht zielführend ist.

Gemäss Beschluss des Bundesrats vom 4. Dezember 2020 erarbeitet das VBS die Planung für die Räumung der Munitionsrückstände und wird dem Bundesrat im Herbst 2022 die Botschaft für die Finanzierung der Räumung unterbreiten.

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